Bei der Herstellung von Erzeugnissen oder der Bereitstellung von Dienstleistungen entstehen in der Regel Kosten. Diese Kosten, die notwendig sind, um die anfallenden betrieblichen Leistungen bereitzustellen, werden auch als Selbstkosten bezeichnet. Sie fließen in die Betriebsrechnung ein, wobei sie sich auf die Stückkosten beziehen. Errechnet werden die Selbstkosten in der Kostenträgerstückrechnung, wobei sie gleichzeitig als Kalkulationsgrundlage für die Selbstkostenrechnung dienen. Die Selbstkosten sind auch deshalb wichtig, weil sie eine Voraussetzung für das Kalkulieren von Angebotspreisen darstellen.
Die Selbstkosten können von der Zusammensetzung her sehr verschieden sein. Dies richtet sich in der Regel nach der Branche oder auch nach der Art der Produkte oder der Dienstleistungen. So kann die Zusammensetzung zum Beispiel in der Fertigung und im Handel ganz verschieden sein. In einem Fertigungsbetrieb setzen sich die Selbstkosten aus den Kosten für das Material, die Entwicklung und Herstellung, den Entwurf, die Verwaltung sowie den Vertrieb zusammen. Dabei erfolgt eine Ermittlung anhand der Zuschlagskalkulation. Selbstkosten ergeben sich in der Fertigung aus Einzelmaterialkosten sowie Materialkosten. Dabei werden zu den Materialkosten ebenfalls Fertigungslöhne, Fertigungsgemeinkosten sowie Sondereinzelkosten gezählt, welche wiederum zu den Herstellungskosten gehören. Ebenfalls zu den Herstellungskosten werden Vertriebsgemeinkosten, Sondereinzelkosten des Vertriebs sowie Verwaltungskosten gerechnet. Am Ende ergibt die Summe die Selbstkosten.
Im Unterschied dazu ergeben sich in Handelsbetrieben Selbstkosten, welche sich aus den Kosten der Beschaffung, von Lager und Verwaltung sowie des Vertriebs zusammensetzen. Für die Berechnung werden zuerst vom Warenpreis der Rabatt, das Skonto und die Preisnachlässe abgezogen, wobei der ermittelte Wert den Einkaufspreis ergibt. Zum Einkaufspreis werden dann die Bezugskosten, die Zölle und weitere Abgaben sowie direkte Beschaffungskosten dazugezählt, die Summe ergibt den Einstandspreis. Einstandspreis zuzüglich Lagerungskosten, Verwaltungs- und Vertriebskosten ergeben die Handelskosten, im Ergebnis werden diese letztendlich zu den Selbstkosten addiert.