Normalerweise umfasst die Rentabilitätsvorschau einen Zeitraum von drei Monaten. Neben dem Umsatz gehören zu einer Rentabilitätsvorschau ebenfalls die Bestandsveränderung, der Wareneinsatz sowie sämtliche Betriebseinnahmen eines Unternehmens. Ebenfalls dazu zählen daher der Personalaufwand, die Miete sowie die Abschreibungen auf Anlagegüter, Zinsaufwendungen und der Leasingaufwand für den Fuhrpark. Damit ist die Rentabilitätsvorschau eine besonders detaillierte und genaue Rechengröße in Unternehmen.
Auch für sogenannte Institutionen wie Krankenkassen, Versicherungsträger oder die Rentenversicherungsanstalten lässt sich die Rentabilitätsvorschau verwenden. Es ist zum Beispiel Existenzgründern möglich, mit dem Businessplan ebenfalls eine Rentabilitätsvorschau der zuständigen Krankenkasse vorzulegen, um die zu erwartenden Einkünfte abschätzen zu können. Die Krankenkasse kann anhand der Rentabilitätsvorschau eine erste Schätzung der Höhe der Krankenkassenbeiträge vornehmen. Allerdings sollte der Unternehmer darauf achten, eine realistische Einschätzung der zu erwartenden Umsätze vorzunehmen, damit dann nicht überzogene Forderungen der Krankenkasse den Start in die Selbstständigkeit zum Problem werden lassen. Mitunter erstellen Steuerberater viel zu hohe Prognosen, um dann anhand dessen ein hohes Beratungshonorar für sich auszuhandeln.
Unternehmen, die die Erstellung einer Rentabilitätsvorschau planen, müssen diese mit Nettowerten erstellen. Die Umsatzsteuer wird bei dieser nicht berücksichtigt. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden Beiträge für Krankenkassen und ähnliches. Damit hat die Rentabilitätsvorschau viel Ähnlichkeit mit der Gewinnermittlung eines Unternehmens.