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Privatinsolvenz

Privatinsolvenz - Definition
Geraten private Personen in Zahlungsschwierigkeiten, aus denen sie sich nicht mehr befreien können, müssen sie eine Privatinsolvenz anmelden. Die Privatinsolvenz ist also eine Verbraucherinsolvenz nach der geltenden Insolvenzordnung, die am 01.01.1999 in Kraft trat. Die betroffenen Privatpersonen müssen ein Verbraucherinsolvenzverfahren nach § 304 InsO eröffnen.

Die Privatinsolvenz näher erläutert

Wichtig zu wissen ist, dass die Privatinsolvenz ein gesondertes Insolvenzverfahren für natürliche Personen ist, wobei die Personen keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben dürfen oder früher ausgeübt haben. Die Vermögensverhältnisse vom Schuldner müssen von der Höhe oder dem Umfang her überschaubar sein. Es sollte gegen ihn weiterhin keine Forderungen aus früheren Arbeitsverhältnissen bestehen. Die Definition überschaubare Vermögensverhältnisse besagt, dass ein Schuldner zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags nicht mehr als 20 Gläubiger zu bedienen hat.

Über die Regelung der Privatinsolvenz

Das allgemeine Insolvenzverfahren ist auf eine Unternehmensinsolvenz zugeschnitten, das bedeutet, dass es den Bedürfnissen der Verbraucher sowie den Bedürfnissen sonstiger Kleininsolvenzen nur in gewissem Rahmen Rechnung trägt. Daher hat der Gesetzgeber das Ziel gesetzt, eine Förderung einvernehmlicher Schuldenbereinigungsverfahren zu forcieren.

Welche Voraussetzungen bei einer Privatinsolvenz gegeben sein und welche Unterlagen vorliegen müsssen

Ein Schuldner muss für die Eröffnung einer Privatinsolvenz bei der zuständigen Stelle die folgenden Unterlagen vorlegen:

Zuerst gehen Schuldner am besten zu einer Schuldnerberatung oder zu einem Rechtsanwalt. Dieser stellt nach einer einschlägigen Beratung eine Bescheinigung aus. Inhalt dieser Bescheinigung sollte sein, dass es zu keiner außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern innerhalb der letzten sechs Monate gekommen ist.

Für die Privatinsolvenz muss ebenfalls eine Erklärung vorliegen, ob bereits eine Restschuldbefreiung beantragt worden ist. Dazu muss ein Verzeichnis angelegt werden, dass sämtliches Vermögen sowie Einkommen, die verschiedenen Gläubiger mit den bestehenden Forderungen und eine Erklärung enthält, dass die gemachten Angaben vollständig sind sowie korrekt verzeichnet worden. Als letzten Schritt muss ein Schuldenbereinigungsplan nach § 305 InsO erstellt werden.

Über das Verfahren bei einer Privatinsolvenz

Nach der offiziellen Eröffnung der Privatinsolvenz werden die Verzeichnisse sowie der Schuldenbereinigungsplan den Gläubigern gemäß § 307 InsO vom zuständigen Insolvenzgericht zugestellt. Direkt nach der erfolgreichen Zustellung muss dann zügig innerhalb einer sogenannten Notfrist von einem Monat gehandelt und Stellung bezogen werden. Werden durch die Gläubiger keine Einwendungen gegen den Schuldenbereinigungsplan erhoben, gilt dieser als angenommen. Haben über die Hälfte der Gläubiger nach Forderungshöhe dem vorgelegten Schuldenbereinigungsplan zugestimmt, kann auch das Insolvenzgericht dem Antrag eines Gläubigers oder Schuldners zur Privatinsolvenz zustimmen. Damit ist die Privatinsolvenz vollständig eröffnet.

Privatinsolvenz an einem Beispiel erklärt
Nadine gründet eine Familie und kauft sich direkt danach ein Eigenheim für ihre neue Familie. Die Power Homeworld GmbH muss jedoch nach einigen Jahren Konkurs anmelden und Nadine verliert wie alle anderen Mitarbeiter ebenfalls ihren Job. Durch die Arbeitslosigkeit kann Nadine die monatlichen Tilgungsraten das Eigenheim betreffend nicht mehr tilgen. Die finanzierende Bank verlangt von Nadine die monatlichen Raten, ebenfalls verschiedene Handwerker, die an dem Eigenheim einige Ausbesserungen vorgenommen haben. Weil Nadine die Tilgungsraten immer noch nicht an die Bank zahlen kann, kündigt diese schließlich das Darlehen. Das Haus soll anschließend versteigert werden. Allerdings reicht die Versteigerungssumme nicht aus, um alle Schulden zu tilgen. Dazu kommt, dass Nadine aus früheren Zeiten noch ein Allzweckdarlehen laufen hat, dessen Raten sie ebenfalls nicht mehr bezahlen kann. Nadine bleibt also nichts weiter übrig, als zu einem Rechtsanwalt zu gehen und eine Privatinsolvenz zu beantragen, da es ihr einfach nicht möglich ist, die entstandenen Schulden zurückzuzahlen. Der Rechtsanwalt bereitet mit ihr die notwendigen Papiere vor und Nadine beantragt beim zuständigen Amtsgericht die Privatinsolvenz. Da alle Gläubiger mit der Regelung einverstanden sind, kann die entsprechende Behörde dem Antrag von Nadine ebenfalls zustimmen.

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