Eigentlich stammt der Begriff Private Equity aus der englischen Sprache, er bedeutet in die deutsche Sprache übersetzt so viel wie außerbörsliches Eigenkapital. Vereinfacht dargestellt handelt es sich bei dem Begriff also um eine Art von Beteiligungskapital, welches allerdings nicht an der Börse gehandelt wird. Bei den Kapitalgebern von Private Equity handelt es sich in den meisten Fällen um Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Dieses sind auf diese Art von Beteiligungen genauestens spezialisiert. Bei dem Vorgang erwirbt ein Kapitalgeber für einen vorher genau bestimmten Zeitraum durch die Beteiligung einige oder viele Unternehmensanteile, wobei er damit eine finanzielle Rendite erwirtschaften kann. Damit diese Rendite möglichst lukrativ für den Kaptialgeber ist, wählen Private-Equity-Gesellschaften in den meisten Fällen Unternehmen aus, welche über ein gutes Verhältnis zwischen Risiko und Rendite verfügen und daher ein hohes und stabiles Cashflow haben.
Bei dem Fall einer Beteiligung von Private-Equity-Gesellschaften an einem jungen Unternehmen, spricht man von Risikokapital (Venture Capital). Der Grund für den Begriff liegt darin, dass sich solche Beteiligungen meist auch durch eine erhähte Risiko-Rendite auszeichnen. Der Kapitalgeber wird dann auch als Venture-Capital-Gesellschaft bezeichnet. Der Grund liegt darin, dass das Risiko einer Beteiligung höher ist, weil diese jungen Unternehmen gerade erst gegründet wurden und damit gganz am Anfang des Branchen-Lebenszyklus stehen. Die Erträge, welche die Venture-Capital-Gesellschaft erwirtschaften kann, sind deshalb in der Regel noch nicht abschätzbar. Es kann sich nicht nur um einen Gewinn für die Gesellschaft, sondern im ungünstigen Fall auch um einen Totalverlust handeln. Bei einem Gewinn kann die Rendite für die Gesellschaft jedoch auch überdurchschnittlich hoch sein. Die Gesellschaft stellt dem jungen Unternehmen neben Kapital bei dieser Art der Beteiligung meist auch betriebswirtschaftliches Know-How bereit, was die Beteiligung risikofreier für die Gesellschaft macht. Der Kapitalgeber kann damit unter anderemm beim Aufbau von Geschäftskontakten helfen oder unterstützt die Jungunternehmer in verschiedenen betriebswirtschaftlichen Entscheidungen. Dafür werden den Venture-Kapital-Gesellschaften meist Mitspracherechte von Seiten des jungen Unternehmens eingeräumt, welche in der Regel weit über die üblichen Rechte im Rahmen von Beteiligungen hinausgehen.