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Kommanditist

Kommanditist - Definition
Der Kommanditist ist ein Begriff aus dem Handelsrecht. Er stellt den Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG) dar.

Der Kommanditist näher erläutert

Für die Gründung einer Kommanditgesellschaft sind mindestens zwei Gesellschafter erforderlich. Diese beiden Gesellschafter werden in der Kommanditgesellschaft als Kommanditist und als Komplementär bezeichnet. Das bedeutet, dass die Kommanditgesellschaft nicht gegründet werden kann, wenn es lediglich einen Gesellschafter gibt. Die Gesellschafter haften auch in einer Kommanditgesellschaft mit ihrem Vermögen, allerdings sind Art und Weise und Haftungshöhe verschieden. Der Kommanditist haftet als Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft bis zur Höhe seiner geleisteten Vermögenseinlage. Im Unterschied dazu haftet der Komplementär hingegen mit seinem gesamten Privatvermögen in einer Kommanditgesellschaft. Dies ist der größte Unterschied zwischen den beiden Gesellschaftern der Kommanditgesellschaft. Die Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft haben damit vor allem die Aufgabe, als Kapitalgeber zu fungieren. Sämtliche Einlagen, welche die Kapitalgeber in die Kommanditgesellschaft einzahlen, erhöhen das Eigenkapital der Gesellschaft.

Haftung und Funktion in einer Kommanditgesellschaft

Rechte und Pflichten der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft unterscheiden sich aufgrund der Höhe der Einlage beziehungsweise der Art der Haftung ebenfalls. Da der Kommanditist beschränkt haftet, hat er im Unterschied zum Komplementär einer Kommanditgesellschaft eingeschränkte Rechte. Konkret bedeutet dies, dass die Kommanditisten von der Geschäftsführung grundsätzlich ausgeschlossen sind. Gegenüber den Komplementären der Kommanditgesellschaft sind sie nicht völlig handlungsunbefugt. Sie verfügen über ein sogenanntes Widerspruchsrecht, das bedeutet, wenn es zu Geschäften kommt, welche von dem Tagesgeschäft des Unternehmens stark abweichen, haben sie die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen. Die Gesellschafter haben außerdem das Recht, in Finanzbuchhaltung und Bilanz der Kommanditgesellschaft Einblick zu erhalten und damit von ihrem Kontrollrecht Gebrauch zu machen.

Weitere Aufgaben beziehungsweise Pflichten eines Kommanditisten

Kommanditisten haben damit vor allem die Aufgabe, als Erbringer des notwendigen Kapitals zu dienen. Es ist einer Kommanditgesellschaft ebenfalls erlaubt, Kommanditisten als Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigten vertraglich an das Unternehmen zu binden. Für den Fall, dass eine Kommanditgesellschaft in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, ist es der Kommanditgesellschaft möglich, selbst die Kommanditisten in die Pflicht zu nehmen. Es kann beispielsweise möglich sein, vom Kommanditisten eine finanzielle Beteiligung in der Form eines Ausgleichs zu verlangen. Diese finanzielle Verpflichtung wird in der Kommanditgesellschaft als sogenannte Nachschusspflicht bezeichnet.

Kommanditist an einem Beispiel erklärt
Nadine vom Unternehmen Power Homeworld GmbH erhält vom Geschäftsführer der Power Homeworld GmbH die Aufgabe, die Gründung einer Kommanditgesellschaft vorzubereiten, weil die Geschäftsführung ein weiteres Unternehmen, dieses Mal als Kommanditgesellschaft, gründen möchte. Der Geschäftsführer der Power Homeworld GmbH will in das neue Unternehmen als Komplementär, also als voll haftender Gesellschafter, eintreten. Bevor die neue Kommanditgesellschaft ordnungsgemäß gegründet werden kann, benötigt der Geschäftsführer der Power Homeworld GmbH einen weiteren Gesellschafter, der dann als Kommanditist fungiert. Deshalb erhält Nadine eine weitere Aufgabe: Sie soll eine geeignete Person ausfindig machen, die die Aufgabe des Kommanditisten in der neuen Gesellschaft übernimmt. Nadine fragt daher in dem Bekanntenkreis sowie in befreundeten Unternehmerkreisen nach, ob ein Unternehmer oder eine andere geeignete Person für diese Aufgabe zur Verfügung stehen würde. Die Suche dauert einige Zeit, aber schließlich findet Nadine einen interessierten Geschäftspartner, der gern als Kommanditist zur Verfügung steht. Nach dem Einverständnis des Komplementärs kann die Kommanditgesellschaft schließlich gegründet werden.

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