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Gewinn

Gewinn - Definition
Jedes Unternehmen, dass in der Wirtschaft tätig ist, ist bestrebt, einen Gewinn zu erzielen, also wirtschaftlich zu arbeiten und die Firma damit erfolgreich zu führen. Der Gewinn bezeichnet die Differenz zwischen den Aufwendungen und den Erträgen in einem Geschäftsjahr. Der Gewinn wird auch als Unternehmensgewinn oder Jahresüberschuss bezeichnet. Zur Ermittlung des Gewinns bedienen sich die Unternehmen der Erfolgsrechnung sowie der Gewinnermittlung. Der Begriff Gewinn bezeichnet ein positives Ergebnis des unternehmerischen Handelns einer Firma.

Der Gewinn als Bestandteil des Handelsgesetzbuchs (HGB)

Der Begriff Gewinn und alle damit verbundenen Vorgänge ist im Handelsgesetzbuch (HGB) genau geregelt. Dabei besagt dieses, dass sich der Gewinn aus einer Differenz zwischen den Erträgen und den Aufwendungen eines Unternehmens in einer bestimmten Zeitperiode zusammensetzt. Zur Ermittlung des Gewinns muss eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erstellt werden. Dessen Ergebnis ist der Jahresüberschuss.

Wie der Gewinn bei Personen- und Kapitalgesellschaften ermittelt wird

Bei Personengesellschaften wird die Ermittlung des Gewinns nach Gewinnanteilen vorgenommen. Das bedeutet, dass dieser über eine Gewinn- und Verlustrechnung festgestellt wird. Bei Kapitalgesellschaften erfolgt die Feststellung eines Gewinns über eine sogenannte Gewinnausschüttung beziehungsweise eine Gewinnverwendung.

Über den Gewinn in der Kostenrechnung

Der Gewinn in der Kostenrechnung stellt dagegen den Betriebsgewinn dar, der aus einer Differenz zwischen den Erlösen und den Kosten in einer vorher festgelegten Zeitperiode ermittelt wird. Zur Kostenrechnung gehören ebenfalls die Begriffe Betriebsergebnis und Deckungsbeitrag. Ein weiterer Begriff aus der Kostenrechnung ist der neutrale Gewinn, welcher als neutrales Ergebnis angesehen wird und den Unternehmungsgewinn oder auch den Betriebsgewinn bezeichnet.

Gewinn im Steuerrecht

Auch im Steuerrecht ist der Gewinn eine wichtige Größe, weil er den Betrag ergibt, der am Ende einer Zeitperiode als Einkommens- oder Körperschaftsteuer beziehungsweise als Gewerbeertrag an das Finanzamt zu zahlen ist. Unter steuerlichen Aspekten erfolgt eine sogenannte Einkünfteermittlung, bei welcher der steuerpflichtige Gewinn ermittelt werden muss. Das Ergebnis der Berechnung ist dann der Gewerbeertrag nach § 7 GewStG.

Gewinn an einem Beispiel erklärt
Nadine von der Power Homeworld GmbH soll im Auftrag der Unternehmensleitung den Gewinn des letzten Jahres ermitteln. Dazu bedient sie sich der vereinfachten Rechnung Umsatz ist gleich Absatzmenge mal Preis des Produkts. Während nach dieser Rechnung lediglich der Umsatz des Unternehmens ermittelt wird, nennt der Gewinn den um die Ausgaben reduzierten Betrag. Daher muss Nadine als nächstem Schritt nach der folgenden Formel vorgehen: Gewinn ist gleich Umsatz abzüglich Kosten. Damit kann sie klar feststellen, wie hoch der Betrag ist, der dem Unternehmen nach Abzug aller Kosten als tatsächlicher Gewinn bleibt. Im Einzelnen hat die Power Homeworld GmbH im vergangenen Jahr 120 Fitnessgeräte verkauft. Jedes Produkt kostete 230 Euro. Dem gegenüber standen Fixkosten in Höhe von 26.000 Euro im Jahr. Für den Umsatz nimmt Nadine die folgende Berechnung vor: 120 Stück mal 230 Euro ist gleich 27.600 Euro. Für den Gewinn bedient sie sich der folgenden Formel: 27.600 Euro abzüglich 26.000 Euro ergibt einen Gewinn von 1.600 Euro.

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