Eigentlich stammt der Begriff Geschäftsjahr aus dem Handelsgesetzbuch, dem juristischen Machwerk, in dem die vielen verschiedenen handelsrechtlichen Begrifflichkeiten niedergeschrieben und geregelt sind. In der Regel umfasst das Geschäftsjahr laut Handelsgesetzbuch (HGB) genau 12 Monate, wobei dieser Zeitraum nicht zwangsläufig mit dem 1.1. eines Jahres beginnen und mit dem 31.12. des gleichen Jahres enden muss. Es gibt immer wieder auch Unternehmen, bei denen das Geschäftsjahr mitten im Jahr beginnt und dann genau 12 Monate später mitten im Jahr endet. Dieser Zeitraum kann sich ebenfalls nach der Gründung des Unternehmens richten. Wird ein Unternehmen am 1.3. eines Jahres gegründet, beginnt das Geschäftsjahr damit auch am 1.3. des Jahres.
Selbstverständlich existieren neben dem Begriff Geschäftsjahr weitere Synonyme, die jedoch genau das Gleiche bedeutet. So wird das Geschäftsjahr gern auch als Wirtschaftsjahr oder als Fiskaljahr bezeichnet. Bei einem Geschäftsjahr wird die Zeit des unternehmerischen Handels beschrieben, die übrigens mit einer Eröffnungsbilanz begründet werden muss. Der Jahresabschluss zum Ende des Geschäftsjahrs beendet dann aus buchhalterischen Gesichtspunkten das jeweilige Geschäftsjahr. Bei einem Jahresabschluss des Unternehmens kann es sich je nach der Größe der Firma um eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder alternativ um eine Bilanz handeln.
Zu der Variante, das Geschäftsjahr als normales Kalenderjahr zu betrachten, gibt es ebenfalls die Möglichkeit, dass dieses verkürzt wird. Eine Verlängerung über die laut Handelsgesetzbuch genannten zwölf Monate ist übrigens nicht möglich. Wie bereits beschrieben, werden Unternehmen nicht nur zu Beginn eines Jahres gegründet, sondern häufig auch mitten im Jahr. Wollen es Unternehmen vermeiden, dass das Wirtschaftsjahr immer mitten im Jahr beginnt und endet, wählen sie das erste Jahr einfach als Rumpfjahr. Damit kann das erste Jahr einer Firma laut Handelsgesetzbuch sogar nur wenige Monate lang sein. Firmen haben dann die Möglichkeit, das darauf folgende Wirtschaftsjahr als volles Jahr mit dem Beginn dieses Jahres starten zu lassen, es also dann deckungsgleich zum Kalenderjahr laufen zu lassen. Dazu kommt, dass es verschiedene Branchen gibt, die generell ein Geschäftsjahr wählen, dass vom regulären Kalenderjahr abweicht. Dies ist unter anderem in der Landwirtschaft der Fall, die vor allem saisonale Erzeugnisse produziert. Damit wird für die Bauern und Landwirte durch ein auf diese Erwerbstätigkeit bezogenes Geschäftsjahr eine einfachere bilanzielle Erfassung erreicht. Ebenfalls zu Abweichungen vom normalen Geschäftsjahr kann es kommen, wenn Unternehmen mit anderen Firmen fusionieren und diese ein anderes Geschäftsjahr aufweisen.