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Genussrechtskapital

Genussrechtskapital - Definition
Das Genussrechtskapital beschreibt verschiedene Formen der Wertpapiere, die für ein Unternehmen sowohl Eigenkapital als auch Fremdkapital darstellen können. Durch das Genussrecht erhalten die Inhaber sogenannter Genussscheine ein Anrecht auf einen jährlichen Anteil an der Ausschüttung der Gewinne.

Klassischerweise kann man sagen, dass die Genusssscheine zwischen den Aktien und den Anleihen zu finden sind. Sie werden als eine Mischung aus Eigen- und Fremdkapital gesehen und gehen mit verschiedenen Pflichten und Ansprüchen für den Inhaber der Genussscheine als auch für das Unternehmen, das diese ausgegeben hat, einhergeht.

Wenn ein Unternehmen Genussscheine ausgibt, erhält der neue Inhaber damit ein Recht darauf, einmal im Jahr einen Anteil am Bilanzgewinn zu erhalten. Dieses Recht wird als das Genussrecht bezeichnet. In dem Vertrag, der hier zwischen den beiden Parteien geschlossen wird, wird der Käufer der Genussscheine verpflichtet, das darin vereinbarte Kapital an das Unternehmen zu überweisen und zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig erwirbt er auf diese Weise das Anrecht darauf, einen Teil der Gewinne aus dem Bilanzgewinn für sich zu erhalten. Tatsächlich kann bei einem Genussschein aber auch ein anderes Recht gewährt werden. Das wird beispielsweise fällig, wenn ein Unternehmen verkauft oder liquidiert wird. So oder so ist der Vertrag zwischen den beiden Parteien bindend und sorgt in der Regel für jährliche Einkünfte für den Inhaber der Genussscheine.

Genussscheine als Anlageform - lohnt es sich?

Einer der wichtigsten Unterschiede zur klassischen Aktie liegt darin, dass ein Inhaber von einem Genussschein nicht automatisch ein Stimmrecht in dem Unternehmen erhält. Er hat also kein Anrecht auf der JHV zu sprechen oder in anderer Form an unternehmerischen Entscheidungen teilzunehmen. Dafür bieten sie im Vergleich eine oftmals hohe und vor allem sichere Rendite.

Ein Risiko ist aber auch beim Genussschein vorhanden. So hat der Inhaber hier im Fall einer Insolvenz in das investierte Unternehmen als eine der letzten Personen und noch nach den Gläubigern einen Anspruch darauf, dass er entsprechend seiner Investition ausgezahlt wird.

In manchen Fällen kann der Genussschein auch so ausgelegt werden, dass er einen direkten Einfluss auf das Eigenkapital hat. Das würde aber bedeuten, dass die Unternehmen die Inhaber der Genussscheine nicht nur an den Gewinnen, sondern auch an den etwaigen Verlusten des Unternehmens beteiligt sind.

Genussrechtskapital an einem Beispiel erklärt
Viele Unternehmen aus der Branche der nachhaltigen Energien haben mit der Hilfe von Genussscheinen ihr Eigenkapital und somit ihre Basis für Investitionen erhöht. Diese sind in der Regel mit sehr hohen Renditen verbunden und mit einer festen Laufzeit. Es bleibt aber das Risiko einer Insolvenz und somit eines Verlustes der eigenen Anlage in das Unternehmen.

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