Eine Einlage kann generell in den verschiedensten Formen auftreten und muss nicht immer in Form von Bargeld hinterlegt werden. Es ist jedoch in jedem Fall etwas, das zur Absicherung hinterlegt wird. Bei einer Privatperson kann zum Beispiel der Grundbuch-Eintrag für ein Haus als ein Sicherheit für ein Immobiliendarlehen hinterlegt werden. Wie und inwiefern auf diese Sicherheit zugegriffen werden kann, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und orientiert sich dabei auch an der Form der Einlage.
Auch das Guthaben auf dem eigenen Konto kann unter Umständen als eine Einlage bezeichnet werden. Allerdings werden bei Banken in klassischen Fällen vor allem Sparbriefe und andere termingesteuerte Finanzbriefe als die Einlage bei einer Bank bezeichnet. Wer sich als Privatperson für ein Darlehen interessiert, kann unter Umständen solche Dinge wie eine Lebensversicherung oder einen Grundbucheintrag als Sicherheit hinterlegen. Das würde im weitesten Sinne auch als eine Einlage funktionieren.
Blickt man auf das Steuerrecht, so sind die Einlagen als Wirtschaftsgüter bekannt. Hier gibt es noch einmal gesonderte Formen und Fälle, in denen eine solche Einlage gültig wird und wann sie aufgebracht werden muss.
In Deutschland ist darüber hinaus die sogenannte Einlagensicherung bekannt geworden. Dabei handelt es sich um ein staatliches System, mit dem Vertrauen in die Banken gewährleistet sein soll. Der Staat haftet bis zu einer festen Summe für die Einlagen, die bei einer Bank oder bei anderen Finanzsintituten liegen. Wer beispielsweise eine Lebensversicherung abschließt und mit dieser bereits entsprechende Werte erzielen konnte, wird auch bei einer potentielle Pleite des Versicherers in der Regel sein Geld erhalten. Der Staat tritt in diesen Fall für den Schuldner ein und hält sich an diesem gütig, während er dafür garantiert, dass der Verbraucher selbst seine entsprechende Summe ausgezahlt bekommt. Hier gibt es aber eine klare Deckelung, die bei der Einlage betrachtet werden muss.