Wird bei Unternehmen von der Aufstellung von Vermögen und Schulden gesprochen, ist damit in der Regel auch die Bilanz gemeint. Diese unterteilt sich jedoch in zwei Varianten: die Handelsbilanz und die Steuerbilanz. Die Frage ist, worin sich beide Bilanzen eigentlich unterscheiden. Zuerst wird in Unternehmen die Handelsbilanz erstellt, von der sich die Steuerbilanz ableitet. Handelsbilanzen werden dabei von Unternehmen erstellt, die nach dem Handelsgesetzbuch tätig sind. Ein weiterer wichtiger Unterschied besteht darin, dass sich die Steuerbilanzen an das Finanzamt als Empfänger richten, weil in diesen der steuerliche Gewinn eines Unternehmens angegeben ist.
Die Steuerbilanz hat damit eine wichtige Funktion für die Finanzämter inne, denn aus deren Ergebnis lässt sich die Steuer für die Unternehmen bemessen. Die Steuerbilanz dient als wichtiges Instrument für die Feststellung der Steuerbemessungsgrundlagen für Gewerbesteuer, Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer. Steuerbemssungsgrundlagen beinhalten die genaue Höhe der jeweiligen Steuer. Damit wird sichergestellt, dass zum einen alle Unternehmen in Deutschland die gleichen Steuern zahlen und es zum anderen nicht zu einer Fehlberechnung der Steuern kommen kann. Die Steuerbilanz muss dem Finanzamt innerhalb einer gesetzlich vorgeschriebenen Frist vorgelegt werden und gilt jeweils für das abgelaufene Geschäftsjahr.