Buy Sale Invest Logo

Vorerwerbsrecht

Vorerwerbsrecht - Definition
Das Vorerwerbsrecht bezeichnet ein Vorkaufsrecht, welches sich im gesetzlichen Sinne an private Personen oder Gesellschafter von Unternehmen richtet.

Das Vorerwerbsrecht näher definiert

Beim Vorerwerbsrecht oder dem Vorkaufsrecht geht es um ein gesetzliches und vertraglich geregeltes Recht nach §§ 463 ff. BGB. In diesem Paragrafen heißt es, dass sich ein Vorkaufsrecht ausüben lässt, sobald durch einen Verpflichteten mit einem Dritten ein Kaufvertrag über einen bestimmten Gegenstand geschlossen wurde. Der Vorkäufer kann sein Vorkaufsrecht ausüben und gelangt damit zum Anspruch gegen den Verkäufer auf Übereignung der jeweiligen Sache. Übereignet dieser die Sache an einen Dritten, darf wiederum der Vorkäufer von dem Dritten nicht die Herausgabe der Sache verlangen. Es ist bei Grundstücken üblich, dass das Vorkaufsrecht durch Eintragung im Grundbuch als dingliches Vorkaufsrecht vermerkt wird. Dieses wirkt dann auch gegen Dritte. Genauer erläutert wird es in den §§ 1094 ff. BGB. Üblicherweise wird das Vorkaufsrecht als sogenanntes gesetzlichen Vorkaufsrechte bei einer staatlichen Boden- und Siedlungspolitik angewandt. Es gilt als Vorkaufsrecht der Gemeinden nach Baugesetzbuch.

Das Vorkaufsrecht gibt es in verschiedenen Formen

Es gibt das Vorkaufsrecht in verschiedenen Formen, die als schuldrechtliches Vorkaufsrecht, dinglich gesichertes Vorkaufsrecht oder einem gesetzlichen Anspruch auf das Vorkaufsrecht bezeichnet werden. Das dinglich gesicherte Vorkaufsrecht gilt bei Grundstücken aller Art als Vormerkung im Grundbuch. Zu dem gesetzlichen Anspruch auf Vorkaufsrechte gehören unter anderem die Rechte der Städte und Gemeinden, von Mietern und Mitbewerbern, im Bereich des Naturschutzes oder bei Baudenkmälern und weiteren gesetzlich geregelten Ansprüchen.

Im Rahmen einer Erklärung über die Ausübung von Vorkaufsrechten kann zwischen den Parteien ein gesetzliches Schuldverhältnis entstehen. Dies bedeutet für einen eingetragenen Vorkaufsberechtigten, dass dieser im Rahmen einer Pflichtverletzung bei der Anteilsübertragung Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber dem Vertragspartner anmelden kann. Es ist laut Gesetz sogar möglich, selbst nach einem bereits unterzeichneten Kaufvertrag in diesen einzutreten. Geregelt ist dies in § 463 BGB.

Schuldrechtliches Vorkaufsrecht

Im Folgenden soll das schuldrechtliche Vorkaufsrecht noch einmal näher erläutert werden. Bei einem schuldrechtlichen Vorkaufsrecht darf der Verkäufer an einen Dritten verkaufen. Erfolgt der Verkauf an einen Dritten, ist der Vorkaufsberechtigte berechtigt, Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer geltend zu machen. Das schuldrechtliche Vorkaufsrecht darf im Übrigen für bewegliche oder unbewegliche Sachen durch Vereinbarung begründet werden. Ein persönliches Vorkaufsrecht schafft lediglich zwischen zwei Personen Rechtsbeziehungen. Es wirkt nicht dinglich, das bedeutet, dass es keine Belastung einer Sache bewirkt und deshalb gegenüber Dritten ohne jede Wirkung bleibt.

Dingliches Vorkaufsrecht

Dagegen wird ein dingliches Vorkaufsrecht bei Grundstücken oder bei grundstücksgleichen Rechten ins Grundbuch eingetragen. Dabei wird einem Vorkaufsberechtigten kein bestimmter Kaufpreis versprochen, er darf allerdings als Vorkaufsberechtigter das Grundstück zum gleichen Preis erwerben wie Dritte, mit welchen ein Grundstückskaufvertrag geschlossen wurde. In diesen Vertrag ist üblicherweise ein Vorbehalt des Rücktritts eingearbeitet, für den Fall, dass das Vorkaufsrecht ausgeübt wird. Geregelt ist das dingliche Vorkaufsrecht in § 1094 ff. BGB. Es lässt sich nur für Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte bestellen. Außerdem lastet es auf der Sache selbst, das bedeutet, dass es sich dabei um ein echtes Sachenrecht handelt. Ein dingliches Vorkaufsrecht entsteht gemäß § 873 BGB durch eine dingliche Einigung sowie die Eintragung ins Grundbuch. Liegt der Einräumung des dinglichen Rechts kein Rechtsgrund vor, ist es möglich, dieses nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung wieder herauszuverlangen. Wird ein dingliches Vorkaufsrecht bestellt, um ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht abzusichern, kommt als Rechtsgrund eine Sicherungsabrede infrage. Damit ist es möglich, das dingliche Vorkaufsrecht zu Gunsten einer bestimmten Person oder zu Gunsten des Eigentümers eines anderen Grundstücks zu bestellen.

Vorerwerbsrecht an einem Beispiel erklärt
Möchte der Vorkaufsberechtigte Stefan ein Vorkaufsrecht bei, Grundstücksverkauf gegenüber Martin ausüben, muss er eine Erklärung an den Vorkaufsverpflichteten richten, damit der Kauf anschließend zu den Bedingungen eines sogenannten Drittkaufs zustande kommen kann. Die Vorkaufserklärung kann formfrei erfolgen, ist jedoch stets unwiderruflich.

ÜBER UNS

Buy Sale Invest
Hauptstraße 10
55471 Neuerkirch
06761-1520230
[email protected]
© Copyright 2016 - 2024 | All Rights Reserved | Powered by Buy Sale Invest
crosschevron-downchevron-right linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram