Immer wieder gründen sich Arbeitslose aus der Arbeitslosigkeit heraus, was die Agentur für Arbeit mit diversen Zuschüssen honoriert. Dennoch ist die Agentur für Arbeit daran interessiert, dass sich hinter den geplanten Vorhaben ein tragfähiges Unternehmen verbirgt, welches langanhaltend wirtschaftet und die Unternehmensführung ernähren kann. Neben dem Businessplan und weiteren Unterlagen verlangt die Agentur für Arbeit daher von den Gründungswilligen eine Tragfähigkeitsbescheinigung. Diese wird auch als fachkundige Stellungnahme bezeichnet und wird vor allem dafür benötigt, einen Antrag auf Fördermittel im Rahmen der Existenzgründung zu stellen. Wer interessiert ist, mit der Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit einen Gründungszuschuss zu erhalten, sollte der Agentur für Arbeit eine positive Tragfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Nach der Vorlage wird die Tragfähigkeitsbescheinigung von einer fachkundigen Stelle wie der Industrie- und Handelskammer oder der Hausbank einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer oder alternativ einem Gründungszentrum für innovative Firmengründungen ausgestellt. Diese Stellen verlangen für die Bescheinigung in der Regel eine Bearbeitungsgebühr.
Eine Tragfähigkeitsbescheinigung wird durch Existenzgründer erstellt und hilft diesen dabei, dem geplanten Vorhaben sowie den Umsätzen, Betriebsergebnis und Kapitalbedarf sowie Einkommen eine tragfähige Basis zu geben. Die genannten Stellen prüfen neben den genannten Kriterien ebenfalls die kaufmännischen und unternehmerischen Kenntnisse des Gründers sowie eventuelle Zulassungsvoraussetzungen vor der Ausstellung der Tragfähigkeitsbescheinigung ab.