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Société à responsabilité limitée (S.A.R.L.)

Société à responsabilité limitée (S.A.R.L.) - Definition
Bei der Société à responsabilité limitée handelt es sich um eine französische Gesellschaftsform, welche sich mit der deutschen GmbH vergleichen lässt.

Société à responsabilité limitée (S.A.R.L.) näher erläutert

Auch in Frankreich gibt es eine Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, welche dort auf den Namen Société à responsabilité limitée (S.A.R.L.) hört. Für die Gründung einer Société à responsabilité limitée (S.A.R.L.) ist jedoch kein vorgeschriebenes Mindeststammkapital notwendig, was das Gründen gerade für junge Menschen sehr interessant macht.

Was bei der Gründung einer S.A.R.L. zu beachten ist

Um eine Société à responsabilité limitée (S.A.R.L.) gründen zu können, benötigen Gründer einen Gesellschaftsvertrag. Dieser ist von allen Gesellschaftern zu unterzeichnen. In dem Vertrag werden der Sitz der Gesellschaft, das Datum der Gründung, der Name des Unternehmens sowie natürlich dessen Zweck eingetragen. Dazu wird vermerkt, wie hoch die Einlage der Gründer ist. Nach der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages muss die Société à responsabilité limitée (S.A.R.L.) in das französische Handelsregister, das „Registre du commerce et des sociétés“ eingetragen. Vollständig rechtsfähig ist die Gesellschaft jedoch erst nach der Eintragung in das Handelsregister. Es ist für das Zustandekommen der Société à responsabilité limitée (S.A.R.L.) wichtig, dass die Gesellschaft aus mindestens zwei Personen besteht.

Was eine Société à responsabilité limitée (S.A.R.L.) so interessant macht

Wie bereits erwähnt, ist die Rechtsform der Société à responsabilité limitée (S.A.R.L.) deshalb so interessant, weil für die Gründung kein Mindestkapital eingebracht werden muss, sondern sogar die Einlage von einem symbolischen Euro für die Gründung ausreicht. Damit werden vor allem junge Gründer und Startups angesprochen, welche damit ihr Unternehmen direkt gründen können, ohne erst das notwendige Kapital ansparen zu müssen. Ebenfalls interessant ist, dass die Gesellschafter einer Société à responsabilité limitée (S.A.R.L.) nicht mit ihrem privaten Vermögen für die Gesellschaft haften, sondern höchstens mit der Einlage, die sie in das Unternehmen getätigt haben.

Société à responsabilité limitée (S.A.R.L.) an einem Beispiel erklärt
Stefan arbeitet seit vielen Jahren bei seinem Arbeitgeber, der Landmann Bauhaus GmbH, will sich jedoch endlich den Traum eines eigenen Unternehmens erfüllen. Da er die für die Gründung einer GmbH notwendigen 25.000 Euro Startkapital nicht angespart hat, überlegt er, auf die Gesellschaftsform der Société à responsabilité limitée (S.A.R.L.) auszuweichen, weil er ohnehin plant, mit seinem Angebot auch in Frankreich Fuß zu fassen. Er benötigt für die Gründung einer Société à responsabilité limitée (S.A.R.L.) einen Partner, daher fragt er in seinem Bekanntenkreis herum, wer sich für eine Gründung interessieren könnte. Er hat Glück, denn einer seiner Freunde will sich ebenfalls selbstständig machen und suchte auch nach einem Partner. Stefan setzt also einen Gesellschaftsvertrag für die neue Société à responsabilité limitée (S.A.R.L.) auf, den beide Partner unterschreiben. Weder Stefan, noch sein Partner, müssen in die Gesellschaft eine hohe Einlage leisten, sondern gründen diese mit der Einlage eines symbolischen Euro.

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