Auch in Frankreich gibt es eine Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, welche dort auf den Namen Société à responsabilité limitée (S.A.R.L.) hört. Für die Gründung einer Société à responsabilité limitée (S.A.R.L.) ist jedoch kein vorgeschriebenes Mindeststammkapital notwendig, was das Gründen gerade für junge Menschen sehr interessant macht.
Um eine Société à responsabilité limitée (S.A.R.L.) gründen zu können, benötigen Gründer einen Gesellschaftsvertrag. Dieser ist von allen Gesellschaftern zu unterzeichnen. In dem Vertrag werden der Sitz der Gesellschaft, das Datum der Gründung, der Name des Unternehmens sowie natürlich dessen Zweck eingetragen. Dazu wird vermerkt, wie hoch die Einlage der Gründer ist. Nach der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages muss die Société à responsabilité limitée (S.A.R.L.) in das französische Handelsregister, das „Registre du commerce et des sociétés“ eingetragen. Vollständig rechtsfähig ist die Gesellschaft jedoch erst nach der Eintragung in das Handelsregister. Es ist für das Zustandekommen der Société à responsabilité limitée (S.A.R.L.) wichtig, dass die Gesellschaft aus mindestens zwei Personen besteht.
Wie bereits erwähnt, ist die Rechtsform der Société à responsabilité limitée (S.A.R.L.) deshalb so interessant, weil für die Gründung kein Mindestkapital eingebracht werden muss, sondern sogar die Einlage von einem symbolischen Euro für die Gründung ausreicht. Damit werden vor allem junge Gründer und Startups angesprochen, welche damit ihr Unternehmen direkt gründen können, ohne erst das notwendige Kapital ansparen zu müssen. Ebenfalls interessant ist, dass die Gesellschafter einer Société à responsabilité limitée (S.A.R.L.) nicht mit ihrem privaten Vermögen für die Gesellschaft haften, sondern höchstens mit der Einlage, die sie in das Unternehmen getätigt haben.