Bei einem Rumpfwirtschaftsjahr handelt es sich um einen Begriff aus dem Steuerrecht, mit dem ein Wirtschaftsjahr eines Unternehmens gemeint ist, dass im Unterschied zum normalen Geschäftsjahr jedoch nicht die vollen zwölf Monate umfasst. Normalerweise muss ein Wirtschaftsjahr oder Geschäftsjahr volle 12 Monate umfassen, wobei diese in der Regel von Januar bis Dezember dauern und damit eine Übereinstimmung mit dem Kalenderjahr gegeben ist. Dennoch machen Ausnahmen die Regel und es kann in bestimmten Branchen wie der Landwirtschaft sein, dass die Geschäftsmonate vom Kalenderjahr abweichen. Dennoch haben die Begriffe klassisches Geschäftsjahr und Rumpfwirtschaftsjahr etwas gemeinsam. Die beiden Begriffe umschreiben den zu versteuernden Zeitraum, in dem der Gewinn eines Unternehmens ermittelt werden muss.
Für ein Rumpfwirtschaftsjahr kann es verschiedene Gründe geben. Einer der Gründe liegt darin, dass die Eröffnung eines Unternehmens nicht am 1.01. eines Jahres, sondern im laufenden Jahr erfolgt. Auch die Aufgabe eines Unternehmens mitten im Jahr kann dazu führen, dass dieses Jahr als Rumpfwirtschaftsjahr gilt. Das Rumpfwirtschaftsjahr gilt dann zum Beispiel ab dem Tag der Eröffnung bis zum 31.12. des Jahres. Das folgende Jahr ist dann ein ganz normales Kalenderjahr und gilt vom 1.01. bis zum 31.12.