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Reisegewerbe

Reisegewerbe - Definition
Mit dem Reisegewerbe, welches in früheren Jahrzehnten auch als Wandergewerbe bezeichnet wurde, sind gewerbliche Tätigkeiten gemeint, die ohne eine feste Niederlassung oder einen Firmensitz erfolgen. Im Unterschied dazu gibt es das sogenannte stehende oder auch feste Gewerbe. Für das Reisegewerbe kommen damit Geschäftsleute in Frage, die ihre Waren oder Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung sowie außerhalb üblicher gewerblicher Niederlassungen durchführen. Ebenfalls zu den Reisegewerbetätigen zählen Selbstständige, welche Tätigkeiten ausüben, die zur Unterhaltung dienen. Das können Schausteller oder Schauspieler, Komiker oder Musiker, Gaukler oder Artisten sein.

Die Reisegewerbekarte

Für die Ausübung des Reisegewerbes benötigen die genannten Personen grundsätzlich eine sogenannte Reisegewerbekarte. Damit wird diese immer dann benötigt, wenn es um eine nicht reisegewerbekartenfreie Tätigkeit geht oder alternativ der Reisegewerbetreibende kein Marktverkehrstreibender ist. Dies betrifft nur ganz bestimmte Marktveranstaltungen. Für die Beantragung der Reisegewerbekarte muss der Gewerbetreibende bei dem jeweils zuständigen Gewerbeamt einen Antrag stellen. Die Genehmigung erfolgt befristet oder unbefristet. Diese Karte müssen sowohl Inhaber eines Betriebes sowie jene, die in einem Angestelltenverhältnis arbeiten, stets bei sich führen. Sämtliche Tätigkeiten, die von Reisegewerbekarten befreit wurden, sind in § 55 a GewO geregelt.

Weitere wichtige Informationen zum Reisegewerbe

Für Tätigkeiten im Rahmen des Reisegewerbes gelten bestimmte Voraussetzungen und längst nicht alles ist erlaubt. So dürfen Geschäfte, die gegen gesundheits-, seuchen- und kriminalpolizeiliche Bedingungen verstoßen, nicht durchgeführt werden. Ebenfalls verboten ist es, durch Feilschen bestimmter Waren auf diese aufmerksam zu machen. Dazu gehören vor allem Wertpapiere und Edelmetalle. Erlaubt sind dagegen Reisegewerbe, die Abzahlungsgeschäfte oder die Veräußerung von Waren unter Eigentumsvorbehalt zum Inhalt haben.

Reisegewerbe an einem Beispiel erklärt
Nadine will neben ihrem Job bei der Power Homeworld GmbH einen Nebenjob ausüben. Nachdem sie ihren Vorgesetzten um Erlaubnis gefragt hat und dieser der Nebentätigkeit zugestimmt hat, überlegt sie sich, als Schausteller ein Reisegewerbe anzumelden und damit in der Freizeit durch die Lande zu ziehen. Sie ist damit auf sogenannten Jahrmärkten, Sommer- und Winterfesten unterwegs, wo sie ihr Reisegewerbe erfolgreich ausüben kann. Als sie damit immer erfolgreicher wird, kündigt sie schließlich ihren Job bei der Power Homeworld GmbH und übt den Beruf des Schaustellers ab dem Moment vollumfänglich aus.

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