Erst durch die Rechtsform erhält ein Unternehmen die für die Ausübung von Geschäften aller Art notwendigen Rahmenbedingungen. Geregelt sind die Rechtsformen in Deutschland sowohl im Zivil-, als auch im Handelsrecht. Dazu gibt es in Deutschland verschiedene Varianten der Rechtsform, grob unterscheiden lassen sich diese in Personengesellschaften und in Kapitalgesellschaften. Dazu kommen die Körperschaften sowie Vereine und Stiftungen sowie diverse Mischformen. Wie unschwer zu erkennen ist, lassen sich die Unternehmen in viele Rechtsformen unterteilen.
Welche Art einer Rechtsform das oder die Unternehmen sich entscheiden, ist diesen selbst überlassen oder dem Zweck der Unternehmung geschuldet. Dabei fließen bei der Entscheidung für die richtige Rechtsform verschiedene Parameter mit ein. Fragen wie nach der Haftungsfrage, ob es sich um juristische oder natürliche Personen handelt und wie die Verteilung der Risiken geregelt ist, sollten durch die Gesellschafter vor der Gründung geklärt werden. Auch der Zweck des Unternehmens spielt eine wichtige Rolle, so ist bei einem Verein oder einer Stiftung klar, dass es sich bei der Rechtsform auch um einen Verein oder eine Stiftung handeln sollte.
Damit sich Interessierte ein Bild von den verschiedenen Varianten einer Rechtsform machen können, werden diese hier kurz vorgestellt. Übrigens muss die Rechtsform vor der Gründung des Unternehmens schriftlich fixiert und aufgeschrieben werden. In der Regel erfolgt dies in einem Gesellschaftervertrag. Sämtliche Gründer oder Gesellschafter müssen diesen Vertrag unterschreiben und geben so ihr Einverständnis für die Rechtsform sowie die Gründung des Unternehmens.
• Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
• Aktiengesellschaft (AG)
• UG (haftungsbeschränkt)
• Offene Handelsgesellschaft (OHG)
• die "britische GmbH" Limited (Ltd.)
• Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
• Kommanditgesellschaft (KG)
• Kommanditgesellschaft auf Aktien (KgaA)
• die französische GmbH Société à responsabilité limitée (S. à. r. l.)
• die europäische GmbH (SPE)
• die europäische GmbH (SPE)
• der Verein
• die Stiftung