Im Geschäftsleben gibt es verschiedene Formen von Unternehmen. Eine davon ist die Personengesellschaft. Unter dem Begriff Personengesellschaft verbergen sich mehrere Gesellschaftsformen. Das kann eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) sein oder eine Kommanditgesellschaft (KG). Wichtig ist der Zusammenschluss von Personen mit dem Zweck, ein gemeinsames Unternehmen zu gründen. Einzelunternehmen zählen nicht zu den Personengesellschaften. Sie stellen eine Sonderform dar.
Durch den Zusammenschluss zweier Personen zu einer Personengesellschaft wird im selben Moment eine Rechtsform begründet. Personengesellschaften werden nicht ins Handelsregister eingetragen. Eine notarielle Beurkundung ist ebenfalls nicht notwendig.
Wie bereits kurz erwähnt, kann eine Personengesellschaft verschiedene Rechtsformen annehmen. Die bekannteste und auch einfachste Form stellt die GbR dar. Ausgeschrieben heißt diese Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Die GbR unterteilt sich noch einmal in zwei Varianten, die bereits genannten Formen Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG). Ebenfalls zu den Personengesellschaften gehören die Partnergesellschaften, die in den vergangenen Jahren sehr bekannt und beliebt geworden sind.
Selbstverständlich haben die Mitglieder einer Personengesellschaft bestimmte Rechte und Pflichten inne, die sie erfüllen müssen. Ein wichtiges Merkmal der Personengesellschaft ist, dass die Gesellschafter persönlich haften. Haben Dritte der Personengesellschaft gegenüber Forderungen, kann es daher sogar sein, dass die Gesellschafter mit ihrem privaten Vermögen haften müssen, falls die Personengesellschaft selbst nicht zahlungsfähig ist. Eine Ausnahme davon stellt die Kommanditgesellschaft sowie ebenfalls die Partnerschaftsgesellschaft dar. Während bei der Kommanditgesellschaft der Kommanditist nicht mit seinem Vermögen haften muss, falls die Firma in Zahlungsschwierigkeiten ist, ist bei der Partnerschaftsgesellschaft die Haftung lediglich auf Berufsfehler beschränkt.
Es ist bei einer Personengesellschaft ebenfalls nicht vorgesehen, dass eine Kapitaleinlage gezahlt werden muss. Es wird jedoch häufig eine Kapitaleinlage getätigt. Übertragbar sind diese Anteile, im Unterschied zu den Kapitalgesellschaften, übrigens nicht.