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Offertpreis

Offertpreis - Definition
Der Offertpreis ist in der gängigen Sprache eher als der Angebotspreis bekannt. Es ist der Preis, den ein Unternehmen für seine Leistungen oder Produkte im besten Fall aufrufen würde. Dieser ist in der Regel möglichst hoch angesetzt, damit es einen akzeptablen Spielraum gibt, der in Verhandlungen über den tatsächlichen Preis reduziert werden kann.

Der Angebotspreis ist generell der Preis, den ein Unternehmen unter den besten Bedingungen erzielen würde. Dabei wird darauf geachtet, dass nicht nur die Kosten für die generelle Produktion abgedeckt sind, sondern auch ein erheblicher Gewinn erzielt werden kann. Das ist der Grund dafür, dass der ursprüngliche Angebotspreis, der beispielsweise einem geschäftlichen Kunden angeboten wird, in der Regel nicht wirklich erzielt werden kann. Stattdessen geht es darum, dass dieser Preis eine Grundlage für spätere Verhandlungen mit anderen Unternehmen oder mit einem B2C Endkunden darstellt.

Wichtig ist, dass der Angebotspreis in der Regel nicht den Verkaufspreis darstellt. Es geht hier vor allem darum, dass das Unternehmen einen entsprechenden Aufschlag auf den eigentlich gewünschten Preis aufschlagen kann, damit dieser in Verhandlungen oder bei Mengenrabatten so reduziert werden kann, dass es für den Käufer zu einem interessanten und akzeptablen Angebot wird. Dabei verhält es sich mit dem Offertpreis in öffentlichen Ausschreibungen noch einmal anders als auf dem freien Markt. Auch sind Privatpersonen davon nicht betroffen. Privatpersonen geben bei einem Verkauf den Offertpreis meistens mit "Verhandlungsbasis" an. Vereinfacht gesagt könnte man diese Verhandlungsbasis auf den Angebotspreis bei Unternehmen ummünzen.

Besonderheiten bei der Darstellung und Ermittlung von Offertpreisen

Öffentliche Ausschreibungen sind ein Sonderfall für Angebotspreise. Hier reicht es nicht, dass man einfach einen Preis angibt und dieser vom Käufer akzeptiert oder verhandelt werden muss. Stattdessen muss die Kalkulation, die zu eben diesem Preis geführt hat, in den Dokumenten dargestellt werden. Wie genau diese Kalkulationen sind ist allerdings umstritten. Gerade der Preiskampf führt dazu, dass viele Unternehmen ihre Kosten künstlich reduzieren und somit einen Angebotspreis angeben, der nicht der Realität entsprechen kann.

Es gibt zudem Bereiche und Branchen, in denen es schwer ist, einfach einen Angebotspreis anzugeben. Bei einem Autoverkauf oder einen Immobilienverkauf kann man zum Beispiel recht einfach ermitteln, wie hoch die tatsächlichen Preise sind und wie hoch der Wert des entsprechenden Gegenstands ist. Hier kommt es dann erneut darauf an, inwiefern ein Käufer bereit ist, diesen Preis zu akzeptieren oder versuchen wird, ihn nach unten zu handeln. Die Unterschiede zwischen privaten und gewerblichen Verkäufern werden hier noch einmal besonders deutlich.

In der Regel setzt sich der Angebotspreis aus verschiedenen Faktoren zusammen. Die Selbstkosten werden genommen und darauf wird eine Pauschale gerechnet, die zum Beispiel mit dem generellen Marketing für das Unternehmen und das Produkt verrechnet wird. Darauf wird ein Aufschlag gerechnet, den das Unternehmen selbst festlegen kann. So entsteht am Ende der Offertpreis, der dem Kunden zur Verfügung gestellt wird.

Offertpreis an einem Beispiel erklärt
Ein Unternehmen hat Selbstkosten von 1000 Euro für ein Produkt. Mit dem internen Prozentsatz werden 30 Prozent auf die Selbstkosten addiert. Der tatsächliche Verkaufspreis wird so am Ende vermutlich bei etwa 1100 Euro liegen.

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