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natürliche Person

natürliche Person - Definition
Der Begriff einer natürlichen Person umschreibt jeden Menschen mit seinen Rechten und Pflichten. Die Unterscheidung ist in Hinblick auf die juristische Person nötig, die auch von einem Unternehmen verkörpert werden kann, dafür aber eigene Rechten und Pflichten besitzt.

Schon ab dem Moment seiner Geburt ist ein Mensch rechtsfähig und der Inhaber von verschiedensten Rechten und Pflichten. Damit ist nicht alleine der metaphorische Begriff der Menschenrechte gemeint, sondern auch der tatsächliche Umgang mit Rechtsgeschäften. Bereits die Eintragung in das Geburtenregister ist per se eine rechtliche Tätigkeit, auch wenn diese im eigenen Namen durch die Eltern und die Stadt vorgenommen wird. Nicht zu verwechseln ist die Rechtsfähigkeit einer juristischen Person mit der Geschäftsfähigkeit. Diese wird in verschiedenen Ländern und bei unterschiedlichen Bereichen in späteren Jahren erreicht. Generell hat die natürliche Person die Möglichkeit, ihre Rechtsfähigkeit in verschiedenen Formen wahrzunehmen. Das wäre beispielsweise die Möglichkeit Klage gegen eine andere natürliche Person oder gegen eine juristische Person einzureichen.

Auf der anderen Seite werden einer natürlichen Person natürlich auch Pflichten auferlegt. So müssen Steuern gezahlt und verschiedene Gesetze eingehalten werden, die den Umgang mit der Bürokratie erfordern. Die Rechtsfähigkeit eines Menschen kann zudem durch unterschiedliche Bestimmungen eingeschränkt werden. In Deutschland ist zum Beispiel nur ein deutscher Staatsbürger voll rechtsfähig. Nur er kann alle Rechte wahrnehmen, die der Staat seinen Bürgern zur Verfügung stellt. Diese Einschränkung gilt beispielsweise für Einwanderer aber eben auch für Menschen, die ihre Fähigkeit vorübergehend verlieren oder eingeschränkt werden - hier wäre das beste Beispiel wohl die Verurteilung zu einer Haftstrafe, die verschiedene der natürlichen Rechte aber auch Pflichten aufheben kann. Erst mit dem Tod wird die Rechtsfähigkeit endgültig aufgehoben. Verschiedene der Persönlichkeitsrechte bleiben aber selbst über den Tod hinaus erhalten.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer natürlichen und einer juristischen Person deswegen, weil auch eine Firma, in Deutschland zum Beispiel eine GmbH, als eine juristische Person manche der Rechte und Pflichten wahrnehmen kann. Eine juristische Person hat aber keine eigenen Persönlichkeitsrechte, wie es im Fall der natürlichen Person ist.

natürliche Person an einem Beispiel erklärt
Bereits mit der Geburt ist man gegenüber den Eltern rechtsfähig. Das bedeutet zum Beispiel, dass man als eine natürliche Person als der Begünstigte in einem Testament oder der Police einer Lebensversicherung eingetragen werden und diese im Fall der Fälle auch beanspruchen kann.

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