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Mitveräußerungsrechte

Mitveräußerungsrechte - Definition
Die Mitveräußerungsrechte beschreiben das Recht eines Gesellschafters, beim Verkauf der eigenen Anteile zu verlangen, dass auch die anderen Gesellschafter ihre Anteile an einem Unternehmen verkaufen. So kann erreicht werden, dass sämtliche Anteile an einem Unternehmen veräußert werden, was unter Umständen einen besseren Preis zur Folge hat. Das Mitveräußerungsrecht wird auch als Tag-along-Regelung oder Tag-along-Right bezeichnet.

Was Tag-along-Recht im Detail bedeutet

Beim Tag-along handelt es sich um einen Begriff aus der englischen Sprache, was in die deutsche Sprache übersetzt so viel wie mitmachen bedeutet. Damit lässt sich bereits das Wesen des Mitveräußerungsrechts erkennen: Es müssen alle Gesellschafter mitmachen. Genauer bedeutet das Tag-along-Recht, dass immer dann, wenn Gesellschafter ihren Ausstieg aus einem Unternehmen planen, dieser von den anderen Gesellschaftern verlangen kann, ebenfalls ihre Anteile zu verkaufen. Im Unterschied dazu handelt es sich bei dem Drag-along-Recht um das Recht, dass die Gesellschafter zum Kauf ihrer Anteile verpflichtet werden können.

Wenn mehrere Anteilseigner ihre Anteile an einem Unternehmen verkaufen, kann der Inhaber eines Tag-along-Rechts von seiner Möglichkeit Gebrauch machen, ebenfalls mitzuziehen und seine eigenen Anteile aufzugeben. Dabei darf er für seine zu verkaufenden Anteile die gleichen Konditionen verlangen, wie es die anderen Anteilsinhaber ebenfalls tun. Der Umfang der Anteile beziehungsweise die Anteilshöhe spielt bei einem Exit übrigens keine Rolle, daher werden die Tag-along-Rechte gern auch als Gleichstellungsrechte vor allem für Kleininvestoren bezeichnet. Mit dem Tag-along-Recht wird verhindert, dass diese gegenüber den Großinvestoren Nachteile erleiden. Es ist natürlich nicht notwendig, von den Tag-along-Rechten Gebrauch zu machen.

Was Tag-along-Rechte noch sein können

Die Tag-along-Rechte stellen übrigens keine gesetzlichen Ansprüche dar, sie werden individuell von Unternehmen zu Unternehmen vereinbart sowie in die Gesellschafterverträge aufgenommen. Je nach Situation können bei den Tag-along-Rechten verschiedene Situationen entstehen. Es kann zum Beispiel sein, dass ein Käufer nicht sämtliche Anteile aufkaufen will. In diesem Fall werden die Anteile der Verkäufer und der Aufkäufer zwischen diesen entsprechend aufgeteilt.

Mitveräußerungsrechte an einem Beispiel erklärt
Ein Gründer will seine Anteile an einem Unternehmen ganz oder teilweise verkaufen. Mit der Tag-along-Regel ist er jedoch gezwungen, den geplanten Verkauf zu den gleichen Bedingungen auch sämtlichen anderen Investoren zu ermöglichen. Das hat der Gründer nicht gewusst, obwohl die Regelung im Gesellschaftervertrag steht. Mit dieser Bedingung soll verhindert werden, dass es einem der Gründer möglich ist, nach einer erfolgreichen Kapitalerhöhung mit hoher Bewertung seine Anteile am Markt zu veräußern und sich so aus jedem weiteren Risiko zurückzuziehen. Damit wird das Kapital der anderen Gründer vor einem einseitigen Verlust geschützt. Es wird ebenfalls verhindert, dass einer der Gründer einen einseitigen Vorteil daraus zieht.

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