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Mini-GmbH (1-Euro-GmbH)

Mini-GmbH (1-Euro-GmbH) - Definition
Bei der Mini-GmbH handelt es sich um eine Alternative zur klassischen GmbH, die sich vor allem dadurch unterscheidet, dass für die Gründung nur ein Euro benötigt wird. Im geschäftlichen Alltag wird sie in der Regel mit dem Kürzel UG (haftungsbeschränkt) dargestellt.

Mit der Novellierung der GmbH Gesetze wurde am 01. November 2008 die sogenannte Mini-GmbH ins Leben gerufen. Sie unterscheidet sich im wesentlichen dadurch von der klassischen GmbH, dass sie bereits mit einem Euro als Stammkapital gegründet werden kann. Oftmals wird sie von Unternehmern gewählt, die zwar eine GmbH anstreben, sich bisher aber die nötigen 25.000 Euro für die Gründung nicht leisten können. Darüber hinaus verfügt sie über viele der Rechten und Pflichten, die auch mit einer klassischen GmbH verbunden sind.

Die Gründung einer GmbH ist für viele Unternehmen der größte Wünsch. Die hohe Hürde von 25.000 Euro Stammkapital ist allerdings eine Hürde, die gerade bei jungen Unternehmern oder bei Quereinsteigern oftmals nicht gewährleistet ist. Mit der 1-Euro-GmbH bietet der Gesetzgeber daher eine interessante Alternative an. Der Vorteil durch das geringe benötigte Stammkapital mag auf den ersten Blick vor allem begünstigend für eine potentielle Gründung wirken. Im tatsächlichen Alltag sollte aber bedacht werden, dass damit auch einige Hürden einhergehen. So ist es nicht selten, dass man bei Geschäften in Vorleistung gehen muss. Durch die nicht vorhandene Sicherheit beim Stammkapital ist zudem die Beschaffung von Darlehen bei der Bank deutlich schwerer, als es bei der klassischen GmbH der Fall ist.

Die Mini-GmbH ist darüber hinaus nur eine temporäre Lösung und kann nicht einfach dauerhaft als eine Rechtsform für Unternehmen beibehalten werden. So sind das Unternehmen und die Gesellschafter verpflichtet, bei dem jährlichen Überschuss einen festen Anteil als künftiges Stammkapital abzuführen. Auf diese Weise sollte im Laufe der Zeit das benötigte Kapital von 25.000 Euro erreicht werden. Im Anschluss wird dann eine Umfirmierung erwartet, mit der die Mini-GmbH zu der echten Version dieser Rechtsform wird.

Sind die Vorteile für eine Mini-GmbH ausreichend?

Der größte Vorteil einer Mini-GmbH ist nicht alleine darin zu finden, dass kein großes Kapital benötigt wird. Es ist auch der Prozess der Gründung selbst, der für Unternehmer deutlich einfacher ist, als es bei der klassischen GmbH der Fall ist. Zwar muss auch hier eine Gründung bei einem Notar erfolgen und ein Vertrag aufgesetzt werden, darüber hinaus können aber viele vorgefertigte Verträge und Muster genutzt werden, die die gesamte Arbeit rund um die Gründung erheblich einfacher machen.

Auch die rechtlichen Bedenken sind hier weitaus geringer. In der Vergangenheit haben Unternehmer, die sich die klassische GmbH nicht leisten konnten, oftmals zu der britischen Limited gegriffen. Damit waren sie allerdings auch den Gesetzen auf der Insel unterworfen. Mit der Mini-GmbH kann man nach deutschem Recht agieren und genießt somit den guten Schutz der Gesetze in Deutschland. Das ist gerade beim Geschäftsverkehr mit anderen Unternehmen wichtig.

Mini-GmbH (1-Euro-GmbH) an einem Beispiel erklärt
Eine neue Gründung soll als GmbH fungieren, das Kapital für die Gründung ist aber nicht vorhanden. Mit der Hilfe der Mini-GmbH kann das Unternehmen starten und erreicht nach drei Jahren die nötigen 25.000 Euro für die Umfirmierung in eine echte GmbH.

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