Nach der Auflösung eines Unternehmens enden die Geschäfte nicht ganz automatisch. An diesem Punkt ist es wichtig, dass sämtliche noch offenen Forderungen eingetrieben werden. Darüber hinaus wird an diesem Punkt das eigentliche Eigenkapital des Unternehmens in Form von Maschinen, Fuhrpark, Waren oder Rohstoffen veräußert. Die sich daraus ergebende Summe wird dann entweder dafür genutzt, noch offene Verbindlichkeiten zu begleichen oder einen Restbetrag anteilig an die Anteilseigner des Unternehmens auszuzahlen. Vor der eigentlichen Auszahlung gibt es allerdings noch einige rechtliche Hürden, die bei der Liquidation zu beachten sind.
Ein wichtiges Hindernis kann das sogenannte Sperrjahr sein. Es handelt sich dabei um ein Jahr Frist nachdem die Auflösung der Unternehmung und die Aufforderung an die Gläubiger, entsprechende Forderungen geltend zu machen, publiziert wurde. In diesem Jahr soll sichergestellt werden, dass die Forderungen externer Gläubiger zuerst bedient werden. Erst danach kann das Kapital an die Eigner ausgezahlt oder auf andere Weise verwendet werden.
Gedenkt ein Unternehmen sich aufzulösen, kann es nicht von heute auf morgen einfach die Geschäfte einstellen. Zuerst muss eine Auflösung notariell beglaubigt und anschließend an den Handelsregister übermittelt werden. Im Anschluss wir die Auflösung im Bundesanzeiger publiziert. An diesem Zeitpunkt wird das Amtsgericht einen oder mehrere Liquidatoren berufen, die sich mit der Liquidation des Unternehmens beschäftigen werden. Darüber hinaus wird beispielsweise eine GmbH noch eine Weile bestehen bleiben, bis die entsprechenden Vorgänge abgeschlossen sind. In dieser Zeit firmiert sie mit dem Kürzel i.L. für "In Auflösung" oder i.Abw für "in Abwicklung". Die Vollmacht über die Liquidation hat der Liquidator, der für diesen Zweck vom Amtsgericht berufen wird.
Das Ziel einer Liquidation ist immer die komplette Auflösung des Unternehmens und schließlich der Verkauf aller beweglicher Eigentümer des Unternehmens. Dabei kommt es ganz darauf an, unter welchen Umständen das Unternehmen schließt, was mit diesen Mitteln passiert. Sollten noch Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern bestehen, so ist das oberste Ziel, dass diese bedient werden können. Sind keine Gläubiger vorhanden oder werden sie aus der Masse ausreichend bedient, können die restlichen Mittel später an die Eigner übertragen werden. Das langfristige und endgültige Ziel einer Liquidation ist aber immer das Ende eines Unternehmens und die Löschung aus dem Handelsregister.
Wichtig ist auch, dass der Liquidator den Vorgang mit verschiedenen Bilanzen festhält. Das gilt zum Beispiel für den Stichtag der geplanten Auflösung und schließlich für das Ende des Verfahrens. Sollte sich der Prozess über einen Zeitraum ziehen, der ein Jahr überschreitet, sind darüber hinaus Zwischenbilanzen zu ziehen, damit der Fortschritt nachvollzogen werden kann. Der Liquidator ist dabei haftbar und hat verschiedene geschäftliche Vorschriften, in welcher Form er bei dem Vorgang zu agieren hat und welche Mittel dafür einzusetzen sind.
Sollte die vollständige Liquidation erreicht sein, werden die Liquidatoren von ihren Aufgaben entbunden. An diesem Zeitpunkt kann die erfolgreiche Liquidation schließlich gemeldet werden. Jetzt werden die letzten Einträge der GmbH aus dem Handelsregister gelöscht und das Ende der Unternehmung wird publiziert. Nach dem Ende der Liquidation sind die noch bestehenden Dokumente und Daten über das Unternehmen allerdings für zehn weitere Jahre aufzubewahren.