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Limited (Ltd.)

Limited (Ltd.) - Definition
Die Limited ist eine britische Unternehmensform. Sie ist vergleichbar mit der Aktiengesellschaft aber auch mit der GmbH. In Deutschland erlangte sie vor allem Bekanntheit, da sie vor der Einführung der Mini-GmbH als Alternative zur klassischen GmbH genutzt wurde.

Die "Limited" ist eigentlich die Limited Company by Shares und ist eine britische Form der Aktiengesellschaft. Sie kann in den britischen Hoheitsgebieten, also auch in Kanada, registriert werden und dient für viele Firmen vor allem als eine Briefkastenfirma. Im eigentlichen Konzept wird das Gründungskapital aber in Form von Aktien unter den Teilhabern aufgeteilt. Diese haften dann im Anschluss auch nur mit den entsprechenden Aktien, die ihnen zugeteilt worden sind. Heute ist die Limited noch immer die am meisten genutzte Rechtsform in Großbritannien.

Bei der Limited ist zu beachten, dass sie in verschiedenen Formen eröffnet werden kann. Dabei geht es in der Regel vor allem um die Verteilung der Aktien, die als Stammkapital für das Unternehmen genutzt werden. Es empfiehlt sich in jedem Fall eine Beratung mit einem Anwalt oder einem anderen Experten zu suchen, bevor man die Gründung in die Wege leitet. Da die Limited über viele Jahre in Deutschland sehr beliebt war - immerhin gibt es nur eine geringe Hürde für die Gründung - gibt es auch viele Dienstleister, die sich darauf spezialisiert haben. Allerdings ist eine Beratung wichtig, um sich über die operativen und rechtlichen Risiken, Vorteile und Nachteile informieren zu lassen.

Wie funktioniert die Limited als Rechtsform in Deutschland und Europa?

Generell ist zwischen den verschiedenen Arten der Limited zu unterscheiden. So wird beispielsweise die Limited by Guarantee vor allem von Organisationen und Vereinen verwendet, die keine kommerziellen Ansprüche an das Tagesgeschäft haben und daher auch nicht mit Gewinn arbeiten. Häufiger findet sich hingegen die Privat Company limited by shares. Sie findet sich auch in vielen deutschen Unternehmen und könnte auch für eine Firma genutzt werden, die ihren Standort in Deutschland hat. Wichtig ist dabei nur die Benennung eines "Directors", der die Funktionen eines Geschäftsführers oder Inhabers übernimmt. Nach der anschließenden Eintragung in den britischen Handelsregister kann theoretisch und praktisch direkt mit dem eigentlichen Geschäft begonnen werden. Das ist der Grund dafür, dass diese Rechtsform auch in Deutschland über lange Zeit eine große Beliebtheit genossen hat. Schon die Kosten für die Gründung sind sehr gering.

Nach der Eintragung in den Handelsregister kann das Unternehmen das Kürzel "Ltd" als Beschreibung für die Rechtsform tragen. Diese war über lange Zeit besonders bei kleinen und jungen Unternehmen in Deutschland verbreitet, da die Hürden einer GmbH hier bei der Gründung nicht vorhanden waren. Mit der Einführung der Mini-Gmbh, der UG (haftugsbeschränkt) wurden viele der Hürden aber egalisiert und immer mehr Unternehmen entscheiden sich lieber für die deutsche Rechtsform. Das hat auch damit zu tun, dass die Limited einen vergleichsweise schlechten Ruf bei Geschäftspartnern in Deutschland hat.

Limited (Ltd.) an einem Beispiel erklärt
Viele Internet-Unternehmen verlagern ihren Geschäftssitz nach Großbritannien und firmieren auch in Deutschland als Limited. Das liegt vor allem an steuerlichen und regulatorischen Vorteilen für diese Firmen.

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