Selbstverständlich wird der Kaufmann im Handelsgesetzbuch (HGB) geführt. Gemäß § 1 Abs. 1 HGB, handelt es sich beim Kaufmann um eine Person, welche ein Handelsgewerbe ausübt. Insgesamt gibt es heute sechs verschiedene Arten eines Kaufmanns: der Istkaufmann nach § 1 HGB, der Kannkaufmann nach § 2 HGB, der Kannkaufmann nach § 3 HGB, der Fiktivkaufmann nach § 5 HGB, der Scheinkaufmann und der Formkaufmann nach § 6 HGB. Im Folgenden werden die verschiedenen Arten des Kaufmanns näher vorgestellt.
Der Istkaumann zeichnet sich durch die folgenden Merkmale aus: Er muss ein Gewerbe betreiben, wobei dieses ein Handelsgewerbe sein muss. Außerdem muss er es selbst führen und darf kein Angestellter des Unternehmens sein. Sind alle Kriterien erfüllt, handelt es sich laut Gesetz um einen Istkaufmann. Außerdem ist der Istkaufmann verpflichtet, eine Eintragung im Handelsregister vorzunehmen, dieser Eintrag laut § 29 HGB hat eine deklaratorische beziehungsweise rechtserklärende Funktion.
Den Kannkaufmann gibt es in zwei Varianten. Hat der Kannkaufmann nach § 2 HGB einen Gewerbebetrieb, wird er als Kannkaufmann geführt. Es darf sich bei diesem Gewerbebetrieb jedoch nicht um ein Handelsgewerbe nach § 1 II HGB handeln. Eine Eintragung als Handelsgewerbe darf erfolgen, allerdings besteht keine Verpflichtung dazu. Erfolgt eine Eintragung, hat diese eine konstitutive, rechtsbegründende Wirkung.
Im Unterschied dazu muss der Kannkaufmann nach § 3 HGB über einen Betrieb in der Land- und Forstwirtschaft verfügen, wobei auch bei diesem Kannkaufmann eine Berechtigung zur Eintragung als Handelsgewerbe vorhanden ist, es jedoch keine Verpflichtung dafür gibt. Die Eintragung hat dann ebenfalls eine konstitutive, rechtsbegründende Wirkung.
Bei einem Fiktivkaufmann handelt es sich um einen Unternehmer, dessen Firma in das Handelsregister eingetragen wurde und welcher laut HGB als Kaufmann gilt. Die Eintragung in das Handelsregister hat auch beim Fiktivkaufmann eine konstitutive Wirkung. Der Scheinkaufmann ist eine Person, welche ohne Handelsregistereintragung auftritt und behauptete, Kaufmann zu sein.
Formkaufmänner sind Kaufleute kraft Gesetzes bereits durch die gewählte Rechtsform. Die Eintragung ist bei einem Formkaufmann verpflichtend und besitzt ebenfalls eine konstitutive Wirkung. Damit entsteht in dem Moment die Gesellschaft.