Wenn es um die Bezeichnung Kartell geht, ist dabei meist der Zusammenschluss von mindestens zwei Unternehmen gemeint, die entweder in offener oder geheimer Absprache versuchen ihre Marktmacht zur Einschränkung des Wettbewerbs einzusetzen. Das sind beispielsweise große Unternehmen einer Branche, die sich darauf einigen, die Preise niedrig zu halten und somit der kleineren Konkurrenz, die beiden Unternehmen gefährlich werden könnte, den Wettbewerb schwerer zu machen. Das ist eine illegale Praxis in Deutschland und kann empfindliche Strafen mit sich bringen. Das Bundeskartellamt ist daher in Deutschland nicht nur zur Überprüfung solcher Verdachtsfälle da, sondern kümmert sich bei eventuellen Fusionen auch darum, die eventuellen Folgen für die Gesamtwirtschaft auszuloten und im Zweifel eine Fusion zu verbieten oder mit entsprechenden Auflagen zu versehen.
Die bekannteste Form von Kartellen ist das sogenannte Preiskartell. Dabei sprechen sich zwei oder mehr starke Player auf dem Markt gegenseitig ab und vermeiden auf diese Weise Preisekämpfe. Das hat natürlich einen Schaden für den Kunden, der durch den nicht vorhandenen Wettbewerb immer den gleichen Preis zahlen muss. Ähnlich sieht es beim Produktionskartell aus, bei dem bestimmte Produkte künstlich verknappt werden und auch so können die Preise negativ für den Kunden beeinflusst werden. Besonders beliebt ist auch das Gebietskartell. Die Teilnehmer bei dieser Form von Kartellen teilen dabei den Markt untereinander auf und sorgen somit dafür, dass auch hier eine gewisse Alternativlosigkeit entsteht und kein Wettbewerb entstehen kann. In all diesen Form entsteht ein gesamtwirtschaftlicher Schaden und zuletzt sind es die Kunden, die unter dem mangelnden Wettbewerb zu leiden haben.
In der Regel wird ein Kartell dann angestrebt, wenn zwei Unternehmen versuchen den Wettbewerb durch die eigene Stellung einzuschränken. Auch wenn es dann mehr als einen Player in der Branche gibt, erreichen diese beiden Unternehmen ein faktisches Monopol - vor allem dann, wenn sie auch gegenseitig keinen Versuch der Konkurrenz unternehmen. Dabei hat das Bundeskartellamt die Aufgabe zu verhindern, dass solche Absprachen eine Auswirkung auf die Wirtschaft haben. Auch offizielle Zusammenschlüsse von Unternehmen sind nur dann erlaubt, wenn sich daraus keine monopolistische Stellung in der Branche ergibt. Entsprechende Vorgaben können an die Unternehmen weitergegeben werden.
Letztlich ist es die Aufgabe des Bundeskartellamtes gegen solche Absprachen vorzugehen. Sie haben nicht nur die Hoheit über Untersuchungen, die aus einem Anfangsverdacht heraus entstehen, sondern können auch Fusionen in Deutschland verbieten. Sie sind darüber hinaus befugt, Strafen und Auflagen gegen Unternehmen auszusprechen. Entsprechend gelten sie als die Hüter des Wettbewerbs in Deutschland.