Generell ist es allen Firmen möglich, eine Kapitalerhöhung vorzunehmen. Die eine Art der Unternehmen gehören zu den Personengesellschaften, beispielsweise die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Diesen Firmen ist es möglich, das Eigenkapital auf zwei Arten zu erhöhen. Es ist unter anderem möglich, einen Teil vom Gewinn zurückzuhalten. Dieser Vorgang wird als Selbstfinanzierung bezeichnet. Andererseits können neue Gesellschafter in die Firma aufgenommen werden und dann zusätzlichen Kapitaleinlagen tätigen. Auch dieser Vorgang führt zu einer Erhöhung des Eigenkapitals.
Den Kapitalgesellschaften ist es ebenfalls möglich, eine Kapitalerhöhung vorzunehmen, wobei dies auf unterschiedliche Weise geschieht. Von den Begriffen her wird hier zwischen einer effektiven und einer nominellen Kapitalerhöhung unterschieden. Bei der effektiven Variante erfolgt eine externe Erhöhung des Grundkapitals, dagegen stellen die nominelle Erhöhung eine interne Kapitalerhöhung dar. Die Aufstockung muss bei beiden Varianten durch die Hauptversammlung beschlossen werden und wird danach in das Handelsregister eingetragen. Dies ist übrigens das übliche Procedere bei einer Aktiengesellschaft.
Eine weitere Unterscheidung findet bei der effektiven Kapitalerhöhung zwischen einer ordentlichen, einer bedingten sowie einer genehmigten Kapitalerhöhung statt. Durch die Ausgabe junger Aktien kann eine Kapitalerhöhung bei Aktiengesellschaften besonders einfach vorgenommen werden. In den meisten Fällen finden junge Aktien schnell einen Käufer, wobei die Alt-Aktionäre in der Regel ein sogenanntes Bezugsrecht haben. Bei der bedingten Kapitalerhöhung geht es um das Umtauschrecht, bei dem die Aktionäre das Recht haben, alte Aktien in neue Aktien umzutauschen. Damit lässt sich das Grundkapital schnell und effizient erhöhen. Erfolgt eine genehmigte Erhöhung, wird der Vorstand dazu ermächtigt, das Grundkapital des Unternehmens innerhalb von fünf Jahren zu erhöhen. Er muss dafür nicht erst die Erlaubnis der Hauptversammlung einholen. Damit haben Unternehmen die Möglichkeit, bei Bedarf schnell an frisches Eigenkapital zu gelangen.
Die nominelle Kapitalerhöhung erfolgt mit dem Ziel, innerhalb des Unternehmens eine Umlagerung von Kapital zu organisieren. Es werden bei der nominellen Kapitalerhöhung Teile der Kapitalrücklagen in das Grundkapital überführt. Damit wird das Eigenkapital gleichzeitig erhöht.