Gerade dann, wenn ein Unternehmen in die Insolvenz geht und es noch eine hohe Anzahl von Gläubigern gibt, können nicht alle offenen Forderungen beglichen werden. In diesem Fall wird der Insolvenzverwalter sich erst um die Abwicklung aller Geschäfte kümmern. Im Anschluss und nach der Prüfung aller Bücher und vorhandenen Mittel, dem Verkauf der beweglichen Gegenstände und der noch vorhandenen Patente, entsteht die Insolvenzquote. Dabei handelt es sich um den Prozentsatz der Forderungen von Gläubigern, die nach der Abwicklung der Geschäfte noch beglichen werden können.
Für die Berechnung einer Insolvenzquote muss zuerst das gesamte Insolvenzverfahren durchlaufen werden. Erst nach der Feststellung der vorhandenen Insolvenzmasse und der Aufnahme aller offenen Forderungen gegenüber dem Unternehmen gibt es überhaupt die Möglichkeit, eine entsprechende Insolvenzquote aufzustellen. Der Grund dafür liegt darin, dass nach der Bekanntgabe der Insolvenz natürlich nur noch ein gewisses Kapital vorhanden ist. Sofern es sich dabei überhaupt um liquide Mittel handelt, landet diese ganz automatisch in der Insolvenzmasse. Im Zuge des Insolvenzverfahrens wird sich der Insolvenzverwalter darum kümmern, dass sämtliche Anteile des Unternehmens, sämtliche Waren und Gegenstände sowie der Fuhrpark verkauft werden können. Alle Werte, die das Unternehmen noch besitzt, werden also in die Insolvenzmasse überführt. Darüber hinaus bietet die Zeit des Insolvenzverfahrens die Möglichkeit, dass sich Gläubiger mit ihren Forderungen an den Insolvenzverwalter wenden und diese geltend machen.
Es ist die Regel, dass die vorhandene Insolvenzmasse nicht dafür ausreicht, noch alle externen Forderungen zu bedienen - schließlich wird es einen Grund dafür gegeben haben, dass das Unternehmen nicht mehr zahlungs- und geschäftsfähig war. Um nun herauszufinden, wie viel jeder einzelne Gläubiger aus der vorhandenen Insolvenzmasse erhält, wird die Insolvenzquote aufgestellt. Von der Insolvenzmasse werden zuerst die Verfahrens- und Insolvenzkosten abgezogen. Auch der Staat wird in der Regel mit seinen Forderungen zuerst bedient. Das bedeutet, dass beispielsweise Forderungen vom Finanzamt zuerst bedient werden. Erst danach sind private Gläubiger dran. Sie erhalten nun einen festen Anteil aus der Insolvenzmasse. Alle anderen Forderungen, die noch gegenüber dem Unternehmen bestanden haben, müssen abgeschrieben werden. In der Regel kann die Insolvenzqupte bei Unternehmen in Deutschland zwischen drei und fünf Prozent gesehen werden. Es kommt nur selten vor, dass mehr Werte vorhanden sind, die noch an die Gläubiger ausgezahlt werden können.