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Insolvenzordnung

Insolvenzordnung - Definition
Immer wieder kommt es vor, dass Firmen in eine wirtschaftliche Schieflage geraten und ihre Geschäftstätigkeit einstellen müssen. Um die Beendigung zahlungsunfähiger Unternehmen zu regeln, wurde vom Gesetzgeber die Insolvenzordnung erlassen. Bei dieser handelt es sich um einen Begriff aus dem Juristischen, wobei es im Detail um eine Regelung geht, die das Insolvenzverfahren, also ein spezielles Zwangsvollstreckungsverfahren reguliert. Beim Insolvenzverfahren geht es darum, einen oder mehrere Gläubiger des Unternehmens zu bedienen, ihnen also ihre Forderungen zu erfüllen. Dabei geht es meist um Löhne und Gehälter, ausstehende Mieten, nicht bezahlte Rechnungen für Waren und Dienstleistungen und mehr. Für die Bezahlung der Gläubiger gibt es eine bestimmte Rangordnung.

Wo genau die Insolvenzordnung geregelt ist

Die Insolvenzordnung (InsO) regelt das Insolvenzverfahren in Deutschland. Am 1. Januar 1999 trat diese in Kraft und ersetzte somit in den alten Bundesländern die Konkursordnung vom 10.02.1877 sowie die Vergleichsordnung vom 26.02.1935 beziehungsweise die Gesamtvollstreckungsordnung vom 6.06.1990 in den neuen Bundesländern.

Wie die Bezahlung der Gläubiger erfolgt

Wie bereits erwähnt, erfolgt die Bezahlung der Gläubiger bei einem laufenden Insolvenzverfahren nach einer strengen Rangfolge, da es in der Regel nicht möglich ist, sämtliche Gläubiger gleichzeitig zu befriedigen. Mit einer geregelten Verwertung des vorhandenen Vermögens des Schuldners sowie der ebenfalls geregelten Abführung der Einnahmen aus dem noch laufenden Betrieb kann eine ordnungsgemäße Befriedigung der Schuldner dagegen vorgenommen werden. Meist werden für die Insolvenzverfahren sogenannte Insolvenzverwalter eingesetzt. Diese legen unter anderem die Rangfolge fest, wie die offenen Forderungen bezahlt werden. Insolvenzverwalter sind entweder Juristen oder andere Experten.

Selbstverständlich muss für den Schuldner ein sogenannter Selbstbehalt übrig bleiben, er muss also genügend liquide Mittel für die Bestreitung seines Lebensunterhaltes übrig haben. Sobald das Insolvenzverfahren beendet ist, müssen die Kosten für das Insolvenzverfahren ermittelt werden. Dafür wird der Verwertungserlös abzüglich der Verfahrenskosten errechnet, das heißt, dass Gerichts- und Verwalterkosten und weitere Kosten für den Insolvenzverwalter von dem Verwertungserlös abgezogen werden müssen. Den Erlös erhält der Insolvenzverwalter als Gehalt für seine Tätigkeit.

Der Schuldner erhält durch das Insolvenzverfahren die Möglichkeit, sich nach einer bestimmten Zeit des Wohlverhaltens von seinen Schulden zu befreien und damit neu zu beginnen. Damit tragen Schuldner ihre Verbindlichkeiten nicht ein Leben lang mit sich herum, sondern können sich von diesen lösen.

Insolvenzordnung an einem Beispiel erklärt
Das Unternehmen Landmann Bauhaus GmbH gerät durch einige offene Forderungen selbst in eine wirtschaftliche Schieflage. Weil Gehälter, Miete, Versicherungen und weitere fixe Kosten dennoch weitergezahlt werden müssen, bleibt dem Unternehmen nichts weiter übrig, als ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Stefan nimmt dafür als Mitarbeiter Kontakt mit einem Rechtsanwaltsbüro in der Stadt auf, das sich auf Insolvenzverfahren spezialisiert hat. Der zuständige Jurist wird zum Insolvenzverwalter ernannt und übernimmt ab sofort die Geschäfte für die Landmann Bauhaus GmbH. Das bedeutet, dass er alle offenen Rechnungen bezahlt und die Gläubiger damit befriedigt.

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