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HRB

HRB - Definition
Mit dem Kürzel HRB ist die Abteilung B des Handelsregisters gemeint. In diese Abteilung werden alle Kapitalgesellschaften eingetragen, wobei die Eintragung verpflichtend ist. Es gibt noch eine weitere Abteilung namens HRA, in diese kommen alle Handelsgesellschaften, Einzelunternehmen oder Vereine.

Der Begriff HRB ausführlicher erklärt

Wer es genau wissen möchte, hier gibt es die Erklärung für die Buchstaben. HR bedeutet ganz einfach Handelsregister und der Buchstabe B steht für die Abteilung B, in der unter anderem die Aktiengesellschaften und weitere Kapitalgesellschaften einen Eintrag erhalten. Diese Eintragung ist verpflichtend, sie muss also zwingend erfolgen. Der Eintrag mit der Nummer des Handelsregistereintrags erscheint dann auf allen offiziellen Schreiben des Unternehmens. Meist stehen HRB-Eintragung sowie Nummer ganz in der Nähe der Steuernummer oder weiterer wichtiger Informationen.

HRB an einem Beispiel erklärt
Nadine soll für die gerade gegründete Power Homeworld GmbH eine Eintragung in das Handelsregister veranlassen. Am Anfang weiß Nadine noch nicht genau, wie dieser Eintrag zu erfolgen hat, aber nachdem sie sich erkundigt hat, weiß sie jetzt genau, dass die Power Homeworld GmbH als GmbH und damit als Kapitalgesellschaft auftritt. Daher muss der Eintrag im HRB vorgenommen werden. Nadine teilt kurz darauf der Geschäftsleitung die Nummer des Eintrags in das HRB mit.

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