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HRA

HRA - Definition
Das Handelsregister unterteilt sich in zwei Abteilungen: die Abteilung A und die Abteilung B. Der Begriff HRA steht damit für die Abteilung A des Handelsregisters.

Der Begriff HRA genauer definiert

Die einzelnen Buchstaben des HRA setzen sich wie folgt zusammen: Die beiden Buchstaben HR stehen ausgeschrieben für Handelsregister und der Buchstabe A bezieht sich auf die Abteilung A. In der Abteilung A sind sämtliche Einzelunternehmen, Personengesellschaften sowie rechtsfähige wirtschaftliche Vereine zu finden. Im Unterschied dazu beinhaltet die Abteilung B alle Kapitalgesellschaften.

HRA an einem Beispiel erklärt
Nadine soll für die neu gegründete Power Homeworld GmbH die Eintragung in das Handelsregister vornehmen. Die Geschäftsleitung ist dabei der Meinung, dass es sich bei dem Eintrag um einen Vermerk in das HRA handelt. Nachdem Nadine bei der zuständigen Stelle nachgefragt hat, stellt sich heraus, dass es sich bei dem Eintrag um einen Vermerk in das HRB handelt, da die Power Homeworld GmbH als Kapitalgesellschaft fungiert. Nadine teilt der Geschäftsleitung das Versehen mit und nimmt anschließend den ordnungsgemäßen Eintrag in das Handelsregister, Abteilung B, vor.

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