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Handelsgewerbe

Handelsgewerbe - Definition
Das Handelsgewerbe ist ein Begriff aus dem Handelsrecht, der einen Vorgang bezeichnet, bei dem Waren oder Dienstleistungen verkauft werden. Ein Handelsgewerbe ist gleichzeitig ein kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb, der nach den Grundsätzen des Handelsgesetzbuches (HGB) geführt werden muss.

Die Anforderungen an ein Handelsgewerbe

Als Handelsgewerbe werden alle gewerblichen Unternehmen bezeichnet, die ihre Waren oder Dienstleistungen am Markt anbieten. Dabei ist die Rechtsform übrigens egal. Ein Handelsgewerbe kann daher zum einen ein Einzelkaufmann und zum anderen auch eine Aktiengesellschaft sein. Wichtig im Zusammenhang mit dem Begriff Handelsgewerbe ist, dass der Betrieb des Unternehmens dauerhaft sein muss und mit dem Ziel einer Gewinnerzielung betrieben wird. Ebenfalls wichtig ist, dass der Betrieb des Unternehmens kaufmännisch sein muss, es also nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung betrieben wird. Ein Sonderfall in diesem Bereich stellen Freiberufler dar, weil es sich bei diesen im klassischen Sinn nicht um ein Handelsgewerbe handelt. Das Handelsgewerbe muss bei Eröffnung des Betriebs beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden.

Wenn das Handelsgewerbe in das Handelsregister eingetragen wird

Die Eintragung eines Handelsgewerbes in das Handelsregister hat keine konstituierende, sondern lediglich eine informative Wirkung. Das bedeutet, dass für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit die Eintragung in das Handelsregister keine ausschlaggebende Bedeutung hat. Dennoch müssen vor allen die Kapitalgesellschaften in das Handelsregister eingetragen werden. Das Handelsregister wird in die Abteilungen A und B unterteilt.

Nach § 1 Abs. 1 der Gewerbeordnung gilt die Gewerbefreiheit

Der Grundsatz der Gewerbefreiheit besagt, dass es grundsätzlich jedem gestattet ist, ein Gewerbe zu betreiben. Geregelt ist dies in § 1 Abs. 1 Gewerbeordnung. Ausnahmen davon werden durch Gesetz festgelegt. Das heißt, dass in Deutschland grundsätzlich jede Person mit deutscher Staatsangehörigkeit ein Gewerbe anmelden kann, solange diese Person voll geschäftsfähig ist. Die Aufnahme einer Geschäftstätigkeit darf niemandem untersagt werden. Es ist ebenfalls möglich, mehrere Gewerbe gleichzeitig zu betreiben. Allerdings muss die Buchführung für die verschiedenen Gewerbebetriebe auch getrennt voneinander erfolgen.

Handelsgewerbe an einem Beispiel erklärt
Stefan hat eine zündende Geschäftsidee und will sich daher selbstständig machen. Er überlegt, welche Form eines Handelsgewerbe für sein Geschäft in Frage kommt. Da er bereits etwas Geld angespart hat, denkt er darüber nach, gleich eine Kapitalgesellschaft zu gründen, weil diese ihm mehr Möglichkeiten bietet, als beispielsweise ein einfacher Gewerbebetrieb. Auch bei den Banken ist eine Kapitalgesellschaft besser angesehen, ein wichtiger Aspekt, denn es kann ja sein, dass er später einen Kredit benötigt, um vielleicht ein Firmengebäude zu errichten. Stefan entscheidet sich also für eine GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Er nennt sein Unternehmen Landmann Bauhaus GmbH. Als ersten Schritt muss er sein neues Handelsgewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Nach der Anmeldung ist es ebenfalls notwendig, einen entsprechenden Eintrag im Handelsregister vornehmen zu lassen. Nachdem Stefan die Anmeldungen erledigt hat, kann er mit seiner Geschäftstätigkeit als Landmann Bauhaus GmbH beginnen.

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