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Gründungskosten

Gründungskosten - Definition
Als Gründungskosten werden die gesamten Aufwendungen bezeichnet, die der Gründung eines Unternehmens vorausgehen. Zu den Aufwendungen können ganz verschiedene Kosten wie der Gründerlohn oder Provisionen, die Kosten für den Handelsregistereintrag, die Kosten für den Erwerb von Grundstücken oder die Notar- und Gerichtskosten gehören.

Wer mit Gründungskosten rechnen muss

Generell müssen alle Unternehmen, die sich gründen, mit Gründungskosten rechnen. Die Höhe der Kosten kann dabei variieren und richtet sich nach der Gesellschaftsform sowie nach weiteren Gegebenheiten. Es bietet sich für die Firmen an, bereits rechtzeitig einen Betrag für die Gründungskosten parat zu haben.

An die Wirtschaftlichkeit denken: bereits in der Gründungsphase eines Unternehmens

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit sollten bereits die Gründungskosten eines Unternehmens so gering wie möglich gehalten werden. Es ist übrigens möglich, schon die Gründungskosten steuerlich geltend zu machen. Damit müssen Unternehmen nicht erst warten, bis das Unternehmen voll geschäftlich tätig ist. Zu den Gründungskosten können ebenfalls die Kosten für Kurse und Seminare gerechnet werden, die der Unternehmer besucht. Auch Beratungen seitens Steuerberater oder Rechtsanwalt gehören zu den Gründungskosten eines Unternehmens, wenn deren Inhalt sich mit der Gründung des Unternehmens befasst.

Der Verwendung von Gründungskosten sind jedoch Grenzen gesetzt. So lassen sich diese nicht für die Erweiterung des Unternehmens hinzuziehen und dienen ebenfalls nicht als Bilanzierungshilfe oder als Mittel der Eigenkapitalerhöhung. In Sinne einer Kostenrechnung stellen Gründungskosten ebenfalls keine Kosten dar.

Gründungskosten an einem Beispiel erklärt
Nadine hat gerade bei der Power Homeworld GmbH gekündigt, weil sie ihren Traum eines eigenen Unternehmens erfüllen möchte. Sie muss vor dem eigentlichen Start des neuen Unternehmens einige Kosten der Gründung tragen, die auch als Gründungskosten bezeichnet werden. So muss Nadine für die Eintragung in das Handelsregister genauso mit Gründungskosten rechnen, wie auch bei der Hinzuziehung eines Notars, der die Eintragung in das Handelsregister für Nadine tätigt. Nadine ist froh, dass sie von ihrem bisherigen Arbeitgeber eine kleine Abfindung für die Dauer ihrer Berufstätigkeit erhalten hat. Damit kann sie die notwendigen Gründungskosten für die neue GmbH bezahlen, ohne dass sie vielleicht einen Kredit aufnehmen muss. Nadine beginnt nach der Gründungsphase direkt mit der Geschäftstätigkeit und kann bereits wenige Zeit später die ersten Produkte verkaufen.

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