Jedes Unternehmen muss in Deutschland mit seiner Gründung gleichzeitig eine Gesellschaftsform wählen. Bei den vielen möglichen Varianten der Gesellschaftsformen sticht eine heraus: die GmbH & Co. KG. Der Begriff heißt ausgesprochen Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft und ist in Deutschland eine Sonderform der Kommanditgesellschaft (KG). Außerdem ist die GmbH & Co. KG eine Personengesellschaft, im Unterschied zu einer normalen Kommanditgesellschaft ist der persönlich haftende Gesellschafter einer GmbH & Co. KG allerdings keine natürliche Person, sondern stattdessen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Die GmbH & Co. KG bietet damit eine gesellschaftsrechtliche Konstruktion, bei der sich die Haftungsrisiken für die hinter der Gesellschaft stehenden Personen praktisch ausschließen lassen. Es handelt sich bei der GmbH & Co. KG gleichzeitig um eine Sonderform der Kommanditgesellschaft, bei der die GmbH der persönlich haftende Gesellschafter ist. Die Gesellschaftsform wird auch Komplementär-GmbH genannt. Alle weiteren Rechtspersonen der GmbH & Co. KG, also die Gesellschafter der GmbH, nennt man Kommanditisten.
Für die Geschäftsführung der GmbH & Co. KG ist in der Regel die beteiligte GmbH zuständig, welche damit über alle die Geschäftsführung notwendigen Befugnisse verfügt. Der Kommanditist ist dagegen von der Geschäftsführung ausgeschlossen, weil diese ausschließlich bei der GmbH liegt. Dem Kommanditisten steht dagegen das Recht auf Einspruch zu, wenn es zu außergewöhnlichen Geschäften kommt. Durch diese Regelung innerhalb einer GmbH & Co. KG fungiert der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH in der Regel als Geschäftsführer der GmbH & Co. KG.
Unternehmen, die eine GmbH & Co. KG als Rechtsform wählen, können weitere Vorteile für sich nutzen. So verfügen die Geschäftsführer über eine Vielzahl an Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung. Der Nachteil einer GmbH & Co. KG ist allerdings, dass es dadurch zu einem erhöhten Buchführungsaufwand kommt, denn GmbH und KG müssen eine separate Buchführung durchführen sowie Abschlüsse erstellen. Ein weiterer Nachteil ist die eingeschränkte Kreditwürdigkeit, weil es durch die begrenzte Haftung der GmbH & Co. KG einer Bank gegenüber eben nur eine begrenzte Sicherheit geben kann.