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Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)

Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) - Definition
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine der beliebtesten Unternehmensformen in Deutschland, die für Firmen mit mehreren Personen als Gesellschaftern genutzt werden.

Bei der GbR handelt es sich um eine Personengesellschaft. Im Vergleich mit der GmbH oder anderen Unternehmensformen ist sie vor allem durch den geringen Aufwand bei der Gründung beliebt. Eine GbR kann von jeder Gruppe an Personen gegründet werden, die ein gemeinsames unternehmerisches Ziel verfolgen. Eine GbR hat die Besonderheit, dass sie sich mit ihrem Zweck nicht ausschließlich im Handelsrecht bewegen darf. Damit darf die Ausrichtung der GbR auch nicht rein kaufmännischer Natur sein. Für Gruppen an Personen mit einem gemeinsamen Ziel bedeutet das, dass sie auch außerhalb der typischen Unternehmen eine GbR gründen können. Es gibt beispielsweise private Hobby-Clubs, die diese Form zur Organisation nutzen, wenn sie nicht im Vereinsrecht berücksichtigt werden können.

Ähnlich wie bei der GmbH ist auch bei der GbR ein Gesellschaftervertrag üblich. Im Gegensatz zur GmbH ist er bei dieser Form aber nicht verpflichtend. Bei der Gründung wird die Aufsetzung jedoch empfohlen, da nur auf diese Weise die unterschiedlichen Rechte, Ansprüche und Pflichten der verschiedenen Gesellschafter gewahrt werden können. Entscheidet man sich für einen solchen Vertrag, dann muss, wie auch bei der GmbH, eine notarielle Beglaubigung vorliegen um diesen wirksam zu machen.

Vor- und Nachteile der GbR

Die größten Vorteile liegen darin, dass eine GbR ohne größere Probleme gegründet werden kann. Nach der Eröffnung eines Geschäftskontos und einer Anmeldung beim Gewerbe- und Finanzamt kann das Geschäft eigentlich bereits beginnen. Man braucht nicht unbedingt einen Vertrag und die Tätigkeit mit dem eigenen Unternehmen kann entsprechend flexibel aufgenommen werden. Das ist auch ein Grund dafür, warum viele junge Studenten mit ihren ersten Projekten zu dieser Form der Gesellschaften greifen. Sie gilt allgemein als anerkannt - jedenfalls unter verschiedenen Unternehmen. Bei den Banken gilt die GbR als eher problematisch. Das liegt an dem größten Nachteil der Gesellschaftsform, der vor allem mit der Haftung zu tun hat.

Grundsätzlich sind alle Gesellschafter der GbR mit vollem Umfang haftbar. Das bedeutet, dass bei einer Situation nicht nur das geschäftliche Vermögen für die Haftung herangezogen werden kann, sondern auch das private Vermögen. Etwaige Änderungen an diesem Prinzip können unter Umständen im Gesellschaftervertrag festgelegt werden. Allerdings gilt hier, dass es keine generelle Rechtssicherheit gibt, inwiefern ein solcher Vertrag gegenüber externen Gläubigern dann auch Anwendung findet. Wer also eine GbR gründet oder ein Teil von eben dieser wird, sollte sich über das Risiko bewusst sein. Das ist ein Grund dafür, warum diese Form der Gesellschaften nicht für Unternehmen zu empfehlen ist, die mit einem hohen geschäftlichen Risiko arbeiten. Das kann am Ende zu einer empfindlichen Haftung mit dem eigenen Vermögen führen.

Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) an einem Beispiel erklärt
Nach dem Studium wollen drei Freunde ein Unternehmen gründen. Da noch kein Stammkapital für eine GmbH vorhanden ist, entscheiden sie sich für die unkomplizierte GbR mit dem Ziel, zeitnahe in eine GmbH umzufirmieren.

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