Eine Geschäftsidee kann aus den verschiedensten Gründen geboren werden. Es kann der Mangel an einem Produkt oder an einer Dienstleistung sein, weshalb einem Firmengründer auf einmal die rettende Geschäftsidee kommt. Mitunter sind es auch Wünsche, die vielleicht sogar lange zurückliegen, und endlich hat man das nötige Geld oder die passende Gelegenheit, diese Geschäftsidee in die Tat umzusetzen. Vielleicht verspricht die Idee auch die Lösung für ein Problem, mit dem man selbst immer wieder konfrontiert wird. Häufig resultiert eine Geschäftsidee jedoch einfach auch aus dem Wünsch, wie andere Firmengründer vor einem selbst, mit einer Idee und dem dazugehörenden Unternehmen endlich das eigene Geld verdienen zu können. Eine Geschäftsidee braucht, um erfolgreich umgesetzt werden zu können, einen passenden Businessplan. In diesem werden neben der genauen Beschreibung der Geschäftsidee ebenfalls die kurz-, mittel- und langfristigen Ziele des neuen Unternehmens festgehalten. Wichtig ist, beim Businessplan so detailliert wie möglich auf die Geschäftsidee einzugehen beziehungsweise diese eben sehr genau zu beschreiben. Unternehmer erreichen damit übrigens auch, dass sie sich selbst noch einmal genau mit der Geschäftsidee und deren Nutzen für den Markt beschäftigen sowie damit potenzielle Geldgeber wie Banken oder private Investoren von der Geschäftsidee überzeugen.
Soll die Geschäftsidee bekannt gemacht werden, ist es wichtig, möglichst vielen Personen etwas darüber zu erzählen. Damit erreichen Jungunternehmer jedoch noch einen weiteren Zweck: Sie erhalten Feedback von unterschiedlichen Leuten, ob diese die Geschäftsidee gut finden oder nicht beziehungsweise, ob diese weiter verbessert oder optimiert werden sollte. Das Wichtigste ist, nachhaltig und immer wieder von der Geschäftsidee zu erzählen, bis es irgendwann den ersten Interessenten oder Kunden für das neue Produkt oder die Dienstleistung gibt.
Nicht immer haben Firmengründer eine eigene Idee, mitunter kopieren sie einfach die Ideen anderer erfolgreicher Unternehmer. Solange keine Schutzrechte verletzt werden, ist dies ohne Probleme möglich sowie gut, denn Konkurrenz belebt bekanntlich das Geschäft. Das Risiko sinkt damit für Jungunternehmer, denn die Geschäftsidee ist ja bereits am Markt bekannt. Möglicherweise lassen sich ebenfalls Kooperationen mit Unternehmen schließen, in denen die Geschäftsidee dann übernommen und für deren Nutzung ein Entgelt an das ursprüngliche Unternehmen gezahlt wird. Eine der Formen dieser Art der Kooperation wird als Franchising bezeichnet.