Der Geschäftsführer ist für die Leitung eines Unternehmens in der Form einer GmbH verantwortlich. Er leitet also das Unternehmen und trägt die Verantwortung für alle Geschäfte, die er tätigt. Dabei haftet er persönlich, beispielsweise auch bei Verlusten, die sein Unternehmen macht. Eine GmbH wird mit ihrer Gründung in das Handelsregister eingetragen, wobei der Name des Geschäftsführers dort ebenfalls vermerkt ist. Die Rechte und Pflichten eines Geschäftsführers richten sich nach den vertraglichen Grundlagen, die im Arbeitsvertrag des Geschäftsführers schriftlich festgehalten sind.
Die Benennung eines Geschäftsführers ist für die GmbH gesetzlich vorgeschrieben. Entsprechend dem deutschen Recht hat er dabei die Geschäftsführungsbefugnis sowie die Vertretungsmacht nach innen und nach außen inne. Die Geschäftsbefugnis versetzt den Geschäftsführer in die Lage, innerhalb der GmbH Entscheidungen zu treffen sowie den Angestellten Anweisungen zu geben. Diese Geschäftsbefugnis bildet die Grundlage dafür, dass der Geschäftsführer Anweisungen geben kann, die dann zur Aufnahme der Tätigkeit der GmbH führen. Dagegen gibt die Vertretungsmacht dem Geschäftsführer das Recht, die GmbH in allen Bereichen die Geschäftstätigkeit betreffend nach außen zu vertreten. Die für die GmbH ebenfalls notwendige Gesellschafterversammlung hat nur in internen Bereichen ein Mitspracherecht. Das kann bedeuten, dass der Geschäftsführer bei bestimmten internen Entscheidungen zuerst die Zustimmung der Gesellschafterversammlung benötigt. In der Regel wird die Gesellschafterversammlung ordentlich oder auch außerordentlich einberufen.
Wer als Geschäftsführer tätig sein möchte, kann diesen Weg nicht über eine normale berufliche Laufbahn erreichen. Interessenten müssen entweder ein eigenes Unternehmen gründen und sich zum Geschäftsführer ernennen oder er wird im Rahmen einer Gesellschafterversammlung in einer bereits bestehenden GmbH zum Geschäftsführer gewählt. Gerade in der Startup-Szene ist es natürlich heute viel einfacher, eine Karriere als Geschäftsführer einzuschlagen, weil sich dort immer wieder neue Firmen gründen. In den traditionellen Branchen und Unternehmen mit langer Tradition ist dies nicht ganz so leicht möglich.
Ist es durch die Gesellschafterversammlung vorgesehen, einem Geschäftsführer die Geschäftsführerbefugnis zu entziehen, muss dies durch eine Abberufung geschehen. Die Abberufung muss durch die Gesellschafterversammlung einstimmig beschlossen werden und kann auch nicht einfach so vorgenommen werden. Es müssen vielmehr triftige Gründe dafür vorliegen. Wichtige Gründe können eine Pflichtverletzung oder ein anderes Delikt sein. Allerdings kann das Auslaufen des Arbeitsvertrages des Geschäftsführers ebenfalls zur Beendigung der Tätigkeit in der GmbH führen.
Es ist selbstverständlich möglich, dass es in einer GmbH mehrere Geschäftsführer gibt. Diese teilen sich dann in der Regel die Aufgabenbereiche im Unternehmen, sodass es nicht zu doppelten Tätigkeiten kommen kann.