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Factoring

Factoring (Definition)
Das Factoring bezeichnet den Verkauf von Forderungen, damit dadurch Zahlungseingänge auch bei einer späteren Forderungsfälligkeit sofort realisiert werden können. Das Ausfallrisiko sowie die Überwachung des Zahlungseingangs lassen sich damit auf einen Dritten abzuwälzen.

Was das Factoring genau bedeutet

Das Factoring wird also aus der Perspektive des Forderungsverkäufers beziehungsweise des Anschlusskunden beschrieben. Beim Factoring handelt es sich um den laufenden Verkauf kurzfristiger Forderungen an eine bestimmte Factoringgesellschaft. Diese Factoringgesellschaft wird auch als Factor bezeichnet. Sie zahlt die Forderung an Unternehmen, das die Forderung der jeweiligen Kunden dann wieder an die Factoringgesellschaft abtritt. Beim Factoring wird unter anderem mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an gewerbliche Kunden gehandelt. Unter den gewerblichen sind unter anderem Debitoren und Abnehmer zu finden. Eine Anwendung bei Forderungen an private Verbraucher gibt es in der Regel nicht.

Der Ablauf beim Factoring ist so, dass der jeweilige Forderungsverkäufer mit dem Factor einen Factoringvertrag schließt, der eine mindestens zweijährige Laufzeit aufweisen muss. In diesen Vertrag werden sämtliche Forderungen oder Forderungen an vorher definierte Abnehmergruppen eingeschlossen. Der Factoringvertrag wird häufig in einen Verkauf von Inlands- und Auslandsforderungen unterschieden.

Welche Anforderungen an die Factoringgesellschaften bei einem Factoring gestellt werden

Der Forderungsverkäufer ist verpflichtet, bestimmte grundsätzliche Anforderungen auszuführen. Dazu gehören Laufzeit und Rechte, die an den Forderungen hängen sowie die Bonität der Anschlusskunden. Es ist beim Factoring wichtig, dass die Laufzeit von 120 Tagen im Inland und 180 Tagen im Ausland bei den zu verkaufenden Forderungen nicht überschritten wird. Es muss ebenfalls vorher die Höhe der Forderung festgelegt werden. Die Abnehmer des jeweiligen Anschlusskunden sollten einer konstant und nicht wechselhaften Gruppe angehören. Eine Gewährleistung der Bonität sowie der Seriosität des Anschlusskunden muss vorhanden sein. Die jeweilige Factoringgesellschaft soll sich darauf verlassen können, dass die Forderungen wirklich entstanden sind und dann auch tatsächlich bezahlt werden.

Für das Factoring gibt es verschiedene Funktionen:

Finanzierungsfunktion

Es handelt sich bei der Finanzierungsfunktion um eine Art der Vorfinanzierung von Unternehmen. Bei dieser Variante begleicht die Factoringgesellschaft die Forderungen direkt beim Ankauf. Beim normalen Geschäftsverkehr gehen die Forderungen im Unterschied dazu beim Kunden als eingeräumte Zahlungsfristen ein. Dank dieser Regelung beim Factoring bekommt das Unternehmen die entsprechende Kreditwürdigkeit daher früher zugesprochen.

Delkrederefunktion

In den meisten Fällen wird das sogenannte Delkredere- bzw. Bonitätsrisiko direkt von den Factoringgesellschaften übernommen. Der Anschlusskunde wird auf diese Weise vor Zahlungsausfällen geschützt. Beim Delkredererisiko behalten die Factoringgesellschaften ungefähr 10 bis 20 Prozent des Gegenwerts der Forderung als Pfand.

Dienstleistungsfunktionen

Bei der Dienstleistungsfunktion wird für den Anschlusskunden die Kreditwürdigkeit seiner jeweiligen Abnehmers von der Factoringgesellschaft überprüft sowie die laufende Kreditüberwachung übernommen. In diesen Zusammenhang ist die Übernahme des Mahn- und Inkassowesens durch den Factor ebenfalls von großer Bedeutung. Der Anschlusskunde kann daher auf ein eigenes Debitorenmanagement weitgehend verzichten.

Das Fälligkeitsfactoring

Beim Fälligkeitsfactoring geht es darum, dass ein Factor nur das Inkasso von Forderungen bei Fälligkeit übernimmt und damit dem Anschlusskunden die Forderungsgegenwerte erst nach dem Zahlungseingang zur Verfügung gestellt werden. Dadurch entfällt beim Fälligkeitsfactoring eine Finanzierungsfunktionsübernahme sowie die Delkrederefunktion durch die jeweilige Factoringgesellschaft.

Der Unterschied zwischen offenem und stillem Factoring

Bei einem offenen Factoring wird die Forderungsabtretung jeweils angezeigt, das bedeutet, dass jede Rechnung einen Hinweis auf den Forderungsverkauf trägt. Es werden bei der Einführung des Factorings außerdem sämtliche Debitoren über das Factoring in Kenntnis gesetzt.

Bei einem stillen Factoring wird dagegen die Forderungsabtretung nicht angezeigt, das heißt, dass der Debitor nicht über das Factoring in Kenntnis gesetzt wird. Beim Auftreten eines Inkassofalls wird aus dem stillen Factoring ein offenes Factoring.

Zwei weitere Formen des Factoring

Das Full-Service-Factoring bedeutet, dass das Factoringinstitut sämtliche Leistungen wie Debitorenbuchhaltung, Inkasso (Forderungseinzug und Forderungsbeitreibung) sowie Mahnwesen übernimmt. Bei einem Inhouse-Factoring werden alle Verwaltungsaufgaben vom Unternehmen selbst durchgeführt.

Factoring an einem Beispiel aus der Praxis erklärt
Das Unternehmen Power Homeworld GmbH liefert am 30. April des Jahres Waren im Wert von 10.000 € an einen Kunden. Die ebenfalls am 30. April des Jahres ergestellte Rechnung lässt dem Kunden Zeit, die Rechnung mit einer Frist von 2 Wochen zu begleicehn. Das Unternehmen Power Homeworld GmbH möchte das Geld jedoch schneller erhaltemn, weil es eine bauliche Maßnahme auf seinem Grundstück tätigen möchte und verkauft daher die Forderung ebenfalls am 30. April an ein Factoringunternehmen, das dem Unternehmen Power Homeworld GmbH die Waren anschließend in Höhe von 10.000 € bezahlt. Damit kann das Unternehmen Power Homeworld GmbH die baulichen Maßnahmen sofort beginnen, während das Factoringunternehmen auf die Zahlung des Kaufpreises wartet.

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