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Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) - Definition
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, meist kurz EÜR, ist eine der Möglichkeiten, wie eine Gewinnberechnung durchgeführt werden kann. Da sie deutlich einfacher als die klassisch doppelte Buchführung ist, wird sie von Selbstständigen und Freelancern verwendet.

Es gibt für die Einreichung der eigenen Zahlen beim Finanzamt effektiv zwei Möglichkeiten: Entweder es gibt eine klassische Buchführung mit einer Gewinn und Verlustrechnung, GuV, oder eben die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, EÜR. Während beide Formen ihre Vorteile haben, bietet die EÜR vor allem eine sehr einfache Form der Buchführung. Nicht jedem Unternehmen und nicht jedem Unternehmer steht die EÜR zur Verfügung. Darüber hinaus gilt sie als ungenauer und wird daher von Unternehmen oftmals abgelehnt. Die EÜR ist aber besonders für Selbstständige eine gute Möglichkeit, die gesetzlichen Bestimmungen durch das Finanzamt einzuhalten.

Klassischerweise können Unternehmer oder Freelancer die EÜR selbst anfertigen oder diese in die Hände eines Steuerberaters geben. Die Einreichung erfolgt dabei am Ende des Jahres mit den restlichen Unterlagen für das Finanzamt. Wichtig ist, dass sie nicht nur absolut genau ist, sondern auch alle Posten im Zweifel mit Belegen nachvollziehbar und prüfbar sind. Inzwischen sind viele der entsprechenden Formulare darüber hinaus in der Software für die Buchführung integriert. Auch beim Online-Portal Elster gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie die EÜR direkt an das Finanzamt übermittelt werden könnte. Inzwischen ist die Übermittlung in Papierform nur noch in Ausnahmefällen gestattet, sondern muss in digitaler Form beim Finanzamt eingereicht werden. Dabei ist egal, ob der Freelancer die Arbeit selbst erledigt oder sie an einen externen Experten wie einen Steuerberater übergibt.

Wichtig ist es, dass auch bei der EÜR verschiedene Bestimmungen eingehalten werden. So müssen unterschiedliche Ausgaben und Einnahmen klar nachvollziehbar sein und in den entsprechenden Kategorien zu finden sein. Das ist der Grund, warum bei der Erstellung in jedem Fall ein entsprechendes Programm genutzt werden sollte. Hier sind nicht nur die entsprechenden Felder bereits definiert, am Ende erhält man eine EÜR, die in jedem Fall den Vorgaben durch das Finanzamt entspricht. Verzichtet man auf diese Möglichkeit, könnte es passieren, dass das Finanzamt die EÜR nicht anerkennt. Auch die Belege müssen zusammen mit der Steuererklärung und der EÜR eingereicht werden, damit die entsprechenden Zahlen prüfbar sind.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) an einem Beispiel erklärt
Die unterschiedlichen Aufwendungen für Betriebsmittel, Gehälter und Ausstattung müssen getrennt voneinander gelistet sein. Ähnliches gilt für Einnahmen durch Aufträge oder andere finanzielle Optionen. Die EÜR für einen Künstler würde daher zum Beispiel ein wenig umfangreicher ausfallen als für einen IT-Experten, der immer die gleichen Einnahmen und Ausgaben hat.

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