Betriebsmittel sind ein elementarer Grundbegriff in der Betriebswirtschaftslehre. Doch was ist unter Betriebsmittel zu verstehen und was beinhalten diese? Ein wichtiges Kriterium ist die Unterscheidung, dass es sich bei Betriebsmitteln immer um Gebrauchsgüter und nicht um einen Verbrauchsstoff handelt. Unter Betriebsmittel fallen nicht nur sämtliche Güter, die für die Produktion im Unternehmen benötigt werden, wie beispielsweise Maschinen, Werkzeuge und technische Einrichtungen. Auch alle Rechte, die für die Produktion eines Betriebes erforderlich sind, werden als Betriebsmittel verzeichnet. Ein Unternehmen benutzt Betriebsmittel immer langfristig. Die Kapazität ist vom Grad der Abnutzung, der Leistungsfähigkeit und dem Eignungsgrad für einen bestimmten Betrieb abhängig.
Man unterscheidet zwischen materiellen und immateriellen Gebrauchsgütern. Neben Gebäuden, Maschinen und Grundstücken, zählen auch die Büro-, Lager- und Hallenausstattungen zu den materiellen Betriebsmitteln. Ebenso fallen sämtliche Maschinen und Werkzeuge, Computer und der gesamte Fuhrpark in diese Kategorie.
Zu den immateriellen Betriebsmitteln gehören hingegen sämtliche Patente, Konzessionen und Lizenzen sowie Schutzrechte, Wissen und Informationen eines Unternehmens.
Betriebsmittel gehören zum Anlagevermögen eines Unternehmens. In der Regel unterliegen materielle Betriebsmittel einer Abnutzung (Ausnahme Grundstücke). Betriebsmittel stellen meisten einen großen Kostenfaktor dar und müssen entsprechend im Geschäftsplan Berücksichtigung finden. Durch die laufende Nutzung und ihren Verschleiß werden die diesbezüglichen Kosten in der Abschreibung verrechnet. Bei einer Unternehmensgründung müssen alles Mittel und Rechte im Businessplan enthalten sein.
Fahrzeuge, Maschinen, Werkzeuge samt Zubehör, Gebäude, Werkshallen-, und Lagerausstattung, Geschäft- und Büroeinrichtung, Computer, Drucker, Kopierer, Konzessionen, Lizenzen und Patente zählen zu den Betriebsmitteln.