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Auseinandersetzungsvertrag

Auseinandersetzungsvertrag - Definition
Der Auseinandersetzungsvertrag ist eine Vereinbarung, wie der Nachlass einer Person zwischen verschiedenen Erben geteilt wird. Laut den zuständigen Paragraphen kann bei einer mehrfachen Erbschaft jederzeit eine Auseinandersetzung verlangt werden, es sei denn klar definierte Gründe sprechen dagegen.

Wenn ein Erbe vorhanden ist und es mehr als einen Erbberechtigten laut Testament gibt, wird das Erbe entsprechend klar definierter Quoten aufgeteilt. Bei der Auseinandersetzung handelt es sich um den Prozess, dass eben diese erbberechtigten Personen den Nachlass unter sich aufteilen. Die entsprechenden Regelungen für diesen Fall finden sich unter § 2042 ff. BGB. Es kann wichtige Gründe geben, in denen eine Auseinandersetzung und ein entsprechender Auseinandersetzungsvertrag nicht in Frage kommt. Diese sind wiederum in den Paragraphen §§ 2043 - 2045 BGB geregelt.

Auseinandersetzungsvertrag

Ablauf der Auseinandersetzung zwischen zwei Erben

In der Regel läuft das Verfahren relativ einfach ab: Wenn es mehr als einen Erbberechtigten gibt, müssen diese in der Auseinandersetzung zueinander finden. Im besten Fall gibt es eine einheitliche und vor allem gemeinsame Lösung dessen, wie das Erbe aufgeteilt wird. Im Fall einer Unternehmensnachfolge kann dies zum Beispiel die Aufteilung von verschiedenen Positionen und Anteilen an und im Unternehmen sein. Danach wird die entsprechende Vereinbarung festgehalten und das neue Eigentum an den jeweils neuen Besitzer überschrieben. Gibt es keine freiwillige Einigung, kann ein Schlichter oder schließlich das Gericht eingeschaltet werden, dass die entsprechenden Regelungen aus dem Testament oder entsprechend gesetzlicher Vorschriften anwenden muss.

Verschiebungen und Gründe für die Aussetzung einer Auseinandersetzung

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass es wichtige Gründe geben kann, nach denen eine solche Auseinandersetzung trotz Klage verschoben werden kann. Das gilt zum Beispiel dann, wenn einer der Erben noch nicht geboren worden ist. Auch die Einhaltung unterschiedlichster Fristen kann dazu führen, dass die Verhandlungen über den Auseinandersetzungsvertrag erst einmal aufgeschoben wird. Bei der Einreichung einer entsprechenden Klage oder der Unterzeichnung eines solchen Vertrages sollten schon im eigenen Sinne ein Rechtsanwalt und ein Notar hinzugezogen werden, die nicht nur die entsprechenden Fristen kontrollieren, sondern die gemeinsamen Vereinbarungen am Ende auch tatsächlich beglaubigen.

Eine Anfechtung der Auseinandersetzung ist nur in wenigen Fällen möglich und unterliegt klaren Bedingungen. Daher ist es der beste Fall, dass die Erben sich auch bei der Nachfolge in einem Unternehmen gütlich einigen. Das gilt auch dann, wenn keine zusätzliche Position in dem Unternehmen zur Verfügung steht, sondern nur Anteile an die Erben weitergereicht werden. Kompliziert wird es dann, wenn eine der Parteien aus dem Erbe kein Interesse an den gemeinsamen Vorschlägen hat. In diesem Fall ist nur noch der Weg über eine Klage möglich.

Auseinandersetzungsvertrag an einem Beispiel erklärt
Drei Erben sind im Testament eines Unternehmers vorgesehen. Im besten Fall einigen sie sich über eine gütliche Einigung und Teilung des Erbes. Direkt im Anschluss wird ein Vertrag über die Auseinandersetzung unterschrieben. Sollte dies nicht gelingen, muss die Klage von einer Partei eingereicht werden.

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